Oldenburger STACHEL      
   

Der Ersatz des Zufalls durch den Irrtum?

Überlegungen zur Flächennutzungsplanung in der Stadt Oldenburg.

"Planung ist der Ersatz des Zufalls durch den Irrtum". Winston Churchill wird dieser einprägsame Satz zugeschrieben, und die Erkenntnis, die der scharfsinnige britische Staatsmann auf eine griffige Formel gebracht hat, scheint auch dem Chef der Bauverwaltung in der Stadt Oldenburg, nicht ganz neu zu sein.

So zumindest könnte man das augenscheinliche Auseinanderklaffen zwischen dem Anspruch des neuen Flächennutzungsplanes, aufgrund der ävoraussehbaren Bedürfnisse der Stadt“ die Inanspruchnahme von Grund und Boden in den nächsten Jahren nach bestimmten Ordnungskriterien zu planen, und dem praktischen Vollzug dieser Planung deuten.

Da wird durch die sogenannten Zielvorgaben des Flächennutzungsplanes bereits ein so großzügiger Rahmen abgesteckt (300 Hektar zusätzliche Gewerbeflächen), daß dem zufälligen Zusammentreffen von Flächenangeboten und Flächennachfrage auch künftig kaum konzeptionelle Hindernisse entgegenstehen dürften. Einen richtigen Vorgeschmack auf die neue städtebauliche Ordnung, dürften. Einen richtigen Vorgeschmack auf die neue städtebauliche Ordnung, die dieser Flächennutzungsplan begründen soll, bekommt man, wenn man sich die jüngste Gewerbeflächenplanung der Stadt in Neuenwege ansieht. An der Holler Landstraße westlich des Tweelbäker Weges möchte die Stadtverwaltung Flächen für die Umsiedlung von Gewerbebetrieben (u. a. Firma Bäko) g Flächen für die Umsiedlung von Gewerbebetrieben (u. a. Firma Bäko) ausweisen. Die Flächen für die die Stadt jetzt die Aufstellung eines Bebauungsplanes anstrebt, sind auch im Vorentwurf des neuen Flächennutzungsplanes für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Nur, das nächste vorhandene s für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Nur, das nächste vorhandene Gewerbe befindet sich mehr als 1 Kilometer weiter westlich, wenn man einmal vom Osthafengelände absieht (500 Meter), wo es ja wohl noch freie Flächen gibt !

Es handelt sich also wie so oft um eine Planung ämitten auf der grünen Wiese“. Aber vielleicht hat ja auch die Stadtplanung - vorausschauend wie sie nun mal ist - schon gleich das Erholungsbedürfnis der künftig dort ansässigen Gewerbetreibenden berücksichtigt: Ganz in der Nähe, auf der anderen Straßenseite sozusagen, wächst ja seit kurzem der Stadtwald heran, wo die Oldenburger in 50 Jahren ihren sonntäglichen Waldspaziergang mit der ganzen Familie (für Singles: ihren Waldlauf) absolvieren werden.

Planerische Grundsätze dürfen dem äErfolg“ nicht im Weg stehen.

Für die Stadt geht die Strategie hinsichtlich der Beförderung der wirtschaftlichen Aktivitäten im Stadtgebiet zunächst einmal auf: Entscheidend, so en Aktivitäten im Stadtgebiet zunächst einmal auf: Entscheidend, so die Aussage der Stadtverwaltung, ist für eine erfolgreiche Ansiedlungspolitik die kurzfristige Verfügbarkeit der Flächen. Bei einer äVerfügungsmasse“ von 300 Hektar fallen auch planerische äIrrtümer“ oder äNieten“ (=Flächen, die auf längere Sicht nicht zur Verfügung stehen) nicht ins Gewicht. Die Stadt kann also weiter nach dem Zufallsprinzip verfahren. Vernünftige planerische Grundsätze, wie sie unter der Überschrift äLeitbilder für die Gewerbeentwicklung“ im neuen Flächennutzungsplan aufgeführt werden (Beispiel: Grundsätzlich ist eine Nutzungsverdichtung im Bestand, d. h. das Ausschöpfen vorhandener Potentiale in bestehenden Gewerbegebieten und innerhalb rechtsverbindlicher Bebauungspläne, Vorrang einzuräumen vor der Ausweisung neuer Flächen. ), sind angesichts der wirklichen Gegebenheiten reine Makulatur. Papier ist bekanntlich geduldig.

Was steckt hinter dieser Vorgehensweise? Zunächst einmal die Angst zu versagen (Merke: Entscheidend für eine erfolgreiche Ansiedlungspolitik ...), denn Wirtschaftsbetriebe zeichnen sich durch eine hohe Flexibilität aus und halten sich bei der Standortwahl nun einmal nicht immer an kommunale Verwaltungsgrenzen. Diese schmerzliche Erfahrung ist auch der Stadt Oldenburg in der Vergangeheit nicht erspart geblieben, man denke nur an die Verlagerung der Firma BüFa in eine Nachbargemeinde. Damit müssen alle Städte von der Größenordnung Oldenburgs zurechtkommen. Bei einer nüchternen Betrachtungsweise ist dies noch kein Grund zur Panik, denn die Arbeitsplätze bleiben ja innerhalb der Region, aber dann ist da noch das liebe Geld. Und damit muß die Stadt haushalten. Mit den natürlichen Werten dieser Stadt ist das etwas ganz anderes: Sie kosten nichts, bringen nichts ein, also kann man sie bedenkenlos dem Fortschritt opfern und befindet sich damit in bester Tradition der westdeutschen Industriegesellschaft. Es ist ja bisher immer noch genug Natur für alle übriggeblieben. Es ist ja bisher immer noch genug Natur für alle übriggeblieben.

Landschaftsverschandelung: Ein Privileg der Stadtverwaltung?

Um noch mal auf unser oben aufgeführtes Beispiel zurückzukommen: sozusagen zum Ausgleich für den geplanten äLandschaftsverbrauch“ südlich der Holler Landstraße ist nordöstlich davon, in der Blankenburger Klostermark, ein neues Landschaftsschutzgebiet geplant. Und um die Landschaft, die den künftigen Gewerbeflächen weichen muß (es handelt sich dabei in erster Linie um Maisacker), in ämöglichst ähnlicher Weise wiederherzustellen“, hat die Stadt durch einen geschickten Flächentausch Flächen im geplanten Landschaftsschutzgebiet einem tatkräftigen Landwirt überlassen, der die Angelegenheit nach seinem Verständnis unverzüglich in Angriff genommen hat: Durch den Tiefumbruch des vorhandenen Niedermoor-Grünlandes hat er dort erst einmal die Voraussetzungen für den Maisanbau geschaffen.

Über die prompte Reaktion der Stadtverwaltung (in diesem Fall des Amtes für Umweltschutz), die ihm einen weiteren Umbruch von Flächen mit sofortiger Wirkung untersagt hat, war dieser Mann dann ganz verwundert: Was hat denn die Stadt auf einmal gegen die äordnungsgemäße“ Landwirtschaft? Als es um die Verwirklichung ihrer eigenen Pläne zum Erwerb zusätzlicher Gewerbeflächen ging, hat sie sich nicht so angestellt. Aber das ist wohl das planerische Denken; alles ist wohlgeordnet: Hier das Gewerbegebiet, dort das Landschaftsschutzgebiet. Im Gewerbegebiet darf die Landschaft großzügig umgestaltet werden, im Landschaftsschutzgebiet darf dafür kein Grashalm gekrümmt werden.

An diesem Punkt erkennt man, wo die Grenzen der Planung liegen, und warum immer noch wertvolle Landschaftsräume scheinbar wahllos mit Betonklötzen verunstaltet werden, zumindest, solange sich kein energischer Widerstand dagegen regt. Churchill hatte recht: Planung hat noch nie etwas verändert, da sie eben nur den Zufall durch den Irrtum ersetzt.

Thomas Günther


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