Oldenburger STACHEL Ausgabe 11/99      Seite 1
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Abschiebeversuch gescheitert

Polizei traf bei Hochzeit in Emden nur minderjährigen Sohn an

Am 19.10.1999 unternahm die zuständige Ausländerbehörde Emden den Versuch, die kurdische Familie Aslan, die sich seit April 1999 in der ev.-luth. Kirchengemeinde Osternburg im Kirchenasyl befindet, in Abschiebehaft zu nehmen. An der systematischen Planung und dem Vorgehen dieser Aktion, die im Vorfeld auf einer gemeinsamen Sitzung von Emder Ausländerbehörde, Polizei und Jugendamt abgesprochen worden war, ist wieder einmal deutlich zu erkennen, welche Gesinnung in den Amtsstuben herrscht.

Die Vorgeschichte

Seit dem 13. April 1999 befindet sich die kurdische Familie Aslan aus Emden im Kirchenasyl in Oldenburg (siehe auch Stachel 6/99). Die Familie Aslan besteht aus dem Vater Haci Aslan, den volljährigen Söhnen Bahattin und Osman sowie den minderjährigen Kindern Mehmet (15) und Gülistan (13). Da die letztgenannten noch jünger als 16 Jahre alt sind, können sie nicht ohne den Vater abgeschoben werden. Außerdem dürfen sie die kirchlichen Schutzräume verlassen, ohne Gefahr zu laufen, von der Polizei aufgegriffen zu werden; Bezirksregierung und Ausländerbehörde hatten zugesagt, die Kinder nicht von der Familie zu trennen, ein Verfahren, das bei Kirchenasylfällen üblich ist und dem Grundrecht aus Art. 6 Grundgesetz entspricht. Im Laufe der Monate erreichte der UnterstützerInnenkreis für das Kirchenasyl, daß Bahattin Aslan seine vor dem Kirchenasyl begonnene Ausbildung in Emden beenden darf. Nach langen, zähen Verhandlungen mit Ausländerbehörde und Innenministerium bekam Bahattin im August zu diesem Zwecke eine Duldung. Er lebt seitdem wieder in Emden. Für Oktober 1999 planten Bahattin und seine Verlobte zu heiraten. Nachdem die üblichen Probleme mit den richtigen und gültigen Papieren ausgeräumt waren, wurde für den 19.10.1999, 12:00 Uhr ein Termin auf dem Emder Standesamt festgelegt. Parallel dazu lief den Sommer über das Verfahren für den Vater Haci Aslan in Sachen Abschiebehindernisse aus medizinischen Gründen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte eine Untersuchung angeordnet, Stellungnahmen von =C4rzten wurden eingeholt. Die Planung der Stadt Emden Der Stadt Emden waren all diese Vorgänge natürlich nicht unbekannt. Am 14.10.1999 schickte die Ausländerbehörde ein Fax an das Verwaltungsgericht Oldenburg, mit der Bitte "um kurzfristige Mitteilung über die Entscheidung" in dem Verfahren bzgl. der Abschiebehindernisse, "da beabsichtigt ist, die Familie Aslan am 19.10.1999 anläßlich einer Hochzeitsfeier des Sohnes Bahattin Aslan in Abschiebehaft zu nehmen und aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen." Das Verwaltungsgericht wies diese "Bitte" der Ausländerbehörde zurück. Als unabhängige Instanz wollte es sich wohl nicht durch eine Behörde unter Druck setzen lassen. Die Hilfe der Emder Polizei konnte die Ausländerbehörde auf dem Amtswege aber sehr wohl in Anspruch nehmen. Laut Emder Zeitung gab es am Montag, den 18.10.1999, ein Treffen der Ausländerbehörde, der Polizei und des Jugendamtes, um "über das Vorgehen bei der Verhaftung" am Hochzeitstag zu sprechen. Nach Angaben der Ostfriesen Zeitung hätte sogar die Polizei auf diesem Treffen vor der Verhaftungsaktion im Standesamt gewarnt. Dennoch: Ziel für den kommenden Tag war, Haci Aslan und seinen volljährigen Sohn Osman in Abschiebehaft zu nehmen und die beiden Kinder Mehmet und Gülistan nach der Verhaftung nach Marienhafe in eine "Jugendschutzeinrichtung" zu bringen.

Hochzeit mit Tumulten

Am 19.10.1999, unmittelbar nachdem Bahattin Aslan und seine Verlobte getraut worden waren, begann dann die geplante Aktion. Doch die Rechnung der Stadt Emden ging nicht auf. Haci und Osman Aslan verließen das Kirchenasyl nicht, auch Gülistan blieb in Oldenburg. Nur der fünfzehnjährige Mehmet war zur Hochzeit seines älteren Bruders gekommen. Er wurde dann auch das bevorzugte Ziel der Emder PolizistInnen. Da die PolizistInnen in Zivil auftraten und sich nicht alle zu erkennen gaben, ist bis heute nicht klar, wie viele es eigentlich waren. Laut Augenzeugen waren es vier bis sechs ZivilfahnderInnen, die sich zunächst im und vorm Gebäude aufhielten und nach der Trauung Mehmet Aslan greifen wollten. Daß Haci und Osman Aslan nicht anwesend waren, müssen sie schon im Vorfeld gewußt haben, da sie sich nur auf den Jungen konzentrierten und nach Gülistan (vergebens) suchten. Aufgrund der lautstarken Tumulte, die sich anschließend im Treppenhaus und den Fluren des Standesamtes ergaben, konnte Mehmet Aslan sich losreißen und fliehen. Die Polizei brach schließlich die Aktion ab. Gleich nach dieser Aktion wurde von Hochzeitsgästen die Ausländerbehörde in Emden aufgesucht und die zuständige Sachbearbeiterin Frau Tempel zur Rede gestellt. Diese behauptete frech, die Verhaftung von Mehmet und Gülistan nicht angewiesen zu haben, nur Haci und Osman Aslan seien Ziel der Aktion gewesen. Diese Aussage ist nach dem Fax der Ausländerbehörde an das Verwaltungsgericht vom 14.10.1999 eine klare Lüge. Auch nach Angaben des leitenden Polizeibeamten, Herrn Wehmhörner, bestand der Plan, auch die minderjährigen Kinder festzunehmen und nach Marienhafe in einer Jugendeinrichtung bis zur Abschiebung unterzubringen. Deshalb wurde das Jugendamt an der Vorbesprechung beteiligt, so Herr Wehmhörner gegenüber Rechtsanwalt Hausin.

Das Nachspiel

Die Emder Presse griff den Vorfall im Standesamt sofort auf. Auch überregionale Zeitungen berichteten darüber. Die Emder Verwaltung traf sich zu einer Krisensitzung und wies danach alle Vorwürfe zurück. Allerdings wurde bei Anfragen immer nur an den Pressesprecher der Stadt verwiesen, die Ausländerbehörde sollte sich wohl besser nicht äußern. Vom Rechtsanwalt der Familie Aslan wurde die Stadt aufgefordert, zunächst für die Dauer des laufenden Verfahrens von Abschiebemaßnahmen abzusehen. =C4ußerte die Stadt zuerst noch, sie würde sich nicht von einem Rechtsanwalt unter Druck setzen lassen, so gab sie einige Tage später der Forderung nach, nach dem die angedrohte Einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde. Die Kosten dieses Verfahrens hat gemäß Beschluß des Verwaltungsgerichtes die Stadt Emden zu tragen, da ihr "zuzumuten war", den Ausgang des Hauptverfahrens abzuwarten, bevor Abschiebemaßnahmen ergriffen werden.

Der UnterstützerInnenkreis protestierte in einer Pressemitteilung auf das Schärfste gegen den Verhaftungsversuch von Mehmet Aslan. Dadurch sei die Abmachung mit der Bezirksregierung, daß die Kinder nicht verhaftet werden, gebrochen worden. Es wird eine erneute schriftliche Zusage gefordert, daß sich die Kinder frei bewegen dürfen. Die Regionalkonferenz Asyl Oldenburg-Ostfriesland, ein Netzwerk aus Asylinitiativen in der Nordwestregion, forderte zusätzlich eine Entschuldigung des Emder Oberbürgermeisters Brinkmann für und eine Distanzierung von der Aktion seiner Ausländerbehörde. Außerdem gab sie den Fall verschiedenen Institutionen wie den Ausländerbeauftragten von Bund und Land, dem Bundestagsauschuß für Menschenrechte, Pro Asyl usw. zur Kenntnis.

Insgesamt hat das Vorgehen der Stadt Emden deutlich gemacht, wie gefährdet die Familie Aslan durch die Emder Ausländerbehörde ist. Die Aktion zeigt klar auf, daß der Schutz der Familie durch das Kirchenasyl auch nach über sechs Monaten auf jeden Fall weiter notwendig ist. Zur Aufrechterhaltung der Kirchenasyls und zur Unterstützung der Familie Aslan bittet der UnterstützerInnenkreis weiter um Spenden: Auf das Konto der ev.-luth. Kirchengemeinde Osternburg, Nr. 023-405 483 bei der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO), BLZ 280 501 00, Stichwort "Kirchenasyl". Allen bisherigen SpenderInnen ein ganz großes Danke!

Arbeitskreis Asyl Oldenburg

 

 
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