Ausgabe 4/97 | Seite 16 | |||||
Umweltverträglich?
Bericht des UmweltamtesDie Umweltdezernentin Oldenburgs, Karin Opphard, hat dem Umweltausschuß im März darüber berichtet, welche Erfahrungen die Stadt 1966 mit Umweltverträgs lichkeitsprüfungen im Beschaffungswesen gemacht hatte. Wir bringen eine kurze Zusammenfassung der Vorlage: Im Jahr 1966 wurden insgesamt 160 Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt. Dies geschah immer dann, wenn die Stadt Produkte für den eigenen Verbrauch kaufen mußte. Mit Hilfe von Anbieterfragebögen wurden die Umwelteigenschaften der Waren beim Anbieter bzw. Hersteller abgefragt. Die einzelnen SachbearbeiterInnen konnten nach deren Auswertung entscheiden, welches Angebot am ehesten ökologischen Kriterien entsprach. Neue Prüfbögen für die Beschaffung von Videorecordern, Fernsehern und Mikrowellenger äten sind momentan in Bearbeitung. Für Maler- und Lackierarbeiten werden "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen" erstellt. Damit sollen Bauleistungen der Stadt so vergeben werden, daß Belange des Umweltschutzes erheblich stärker mit einfließen, die vorher nicht ausdrücklich verlangt wurden. Bisher mußte für jedes einzelne Produkt eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Mit Aufnahme der Standards entfallen die Einzelprüfungen zukünftig.
Steigerung des Umweltbewußtseins
Seit vier Jahren prüft die Stadt die Umweltverträglichkeit von Produkten. Dies Verfahren hat deutlich zu einer Steigerung des Umweltbewußtseins geführt. Einige Beispiele: - Das Tiefbauamt setzte anstatt PVC- Entwässerungsrohre umweltfreundlichere Steinzeugrohre ein. - Das Grünflächenamt strich mit umweltfreundlicheren Farben. - Schadstoffgeprüfte Teppichböden wurden verlegt. - Dabei wurde lösemittelfreier Dispersionskleb stoff verwandt. Wand und Decken erhielten umweltfreundliche Anstriche. - Das Hochbauamt setzte umweltfreundlichen Wasserlack ein. Für die Oberflächenbehandlung von Podesten in einer Schulpausenhalle wurde Naturharz-Hartöl verwandt. - Für die Entfernung von Graffiti wurden vorzugsweise Reinigungsmittel auf Tensidbasis beschafft, die keine gesundheitsschädlichen Kohlenwasserstoffe enthalten. (Vielleicht wäre es manchmal noch gesünder gewesen, die Graffiti einfach stehen zu lassen. d. Tipper) - Für den Winterdienst wurden salzfreie, abstumpfende Streumittel gekauft; auftauende Salze wurden nur noch bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen gestreut, wenn die Straßenreinigungsverordnung das vorschrieb.
Höhere Kosten?
Die Beteiligung der einzelnen Fachämter an den Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) ist unterschiedlich. Zum einen liegt das daran, daß weniger Produkte als anderswo beschafft werden müssen, zum anderen "erfordert die UVP auch Mehrarbeit und Engagement". "Für eine zukünftige Verbesserung der Mitarbeit der einzelnen Ämter ist hier sicherlich zum Teil noch weitere Überzeugungsarbeit notwendig." Oft wird die Sorge geäußert, daß umweltfreundliche Beschaffung mit höheren Kosten verbunden sei. Die Praxis zeigt jedoch, daß nur in wenigen Anwendungsbereiche n (z.B. PVC-Verzicht im Hochbau, siehe dazu Umweltnachrichten im Stachel 2/97) Mehrkosten auftreten. Kosteneinsparungen durch umweltfreundliche Beschaffung ergeben sich z.B. durch geringere Anschaffungskosten (siehe Recyclingpapier), geringere Verbrauchsmengen wie bei den Reinigungsmittel n, geringere Betriebskosten z.B. bei energiesparenden Bürogeräten, Lampen, Kühlgeräten, Einsparung von Entsorgungskosten bei Altprodukten.
Beitrag zur Klimaverbesserung
Die Umweltverträglichkeitsprüfung leistet durch Verzicht auf die ozonfressenden FCKW/HFCKW-Stoffe, durch Verzicht auf Tropenholz, durch energiesparende Geräte und Vermeidung von überflüssiger Verpackung wie z.B. Styropor, PVC, Aluminium, Verbundverpack ungen und durch Förderung von mehrfach verwendbaren Verpackungen auch einen wichtigen Beitrag zu einer globalen Klimaverbesserung. Darauf weist Karin Opphard zu Recht hin. Zu ergänzen wäre: Privatbetriebe und vielleicht auch andere Kommunen könnten sich die öffentlich zugänglichen Erfahrungen der Stadt zunutze machen. achim ungen Diese Veröffentlichung unterliegt dem Impressum des Oldenburger Stachel. Differenzen zur gedruckten Fassung sind nicht auszuschließen. Nachdruck nur mit Quellenangabe, Belegexemplar erbeten.
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