Oldenburger STACHEL Ausgabe 10/96      Seite 16
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

BAfög-"Kompromiß"

In den letzten Monaten wurde ausgiebig über die 18. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) diskutiert. Bildungsminister Rüttgers (CDU) strebte eine Verzinsung des Darlehenanteils des BAföG an. Andere Modelle in der Diskussion waren z.B. das Drei-Körbe-Modell der Kultusministerkonferenz der Länder oder das Fond-Modell von Bündnis 90/Grüne. Inzwischen wurde ein Kompromiß gefunden, über den allerdings noch einige Verwirrung herrscht.

In einer Kanzlerrunde mit den Ministerpräsidenten wurde eine sog. "kleine Novelle" zum Herbst 1996 beschlossen. Eine weitergehende Novelle, die dem Drei-Körbe-Modell der Kultusministerkonferenz entsprechen soll, wird es erst 1998 geben. Dieser Entwurf wurde mittlerweile vom Bundestag verabschiedet.

Was sind nun die wichtigsten Details dieser "kleinen Novelle"?

l Während der Förderungshöchstdauer wird BAföG wie bisher je zur Hälfte als Zuschuß und als unverzinstes Darlehen gezahlt.

l Die Förderungshöchstdauer wird um ein Semester auf durchschnittlich 9 Semester gekürzt (Ausnahmen z.B. Biologie und Physik 10 Semester).

l Die Studienabschlußförderung in der bisherigen Form entfällt. Wer länger studiert, als die Förderungshöchstdauer vorsieht, erhält ein marktüblich verzinstes Volldarlehen, das von der Deutschen Ausgleichsbank vergeben wird.

l Eine Verlängerung der Förderung wegen Gremientätigkeit oder sonstigen schwerwiegenden Gründen wird ebenfalls nur noch als verzinstes Volldarlehen gewährt (Ausnahmen gelten für Studienverzögerung durch Schwangerschaft, Betreuung eigener Kinder oder Behinderung).

l Bisher wurde ein Auslandsstudium nicht in die Förderungshöchstdauer einbezogen. Dies wird künftig anders gehandhabt. Wer dann aufgrund eines Auslandsstudium über die Förderungshöchstdauer hinaus studiert, erhält ebenfalls nur noch ein verzinstes Volldarlehen. Von diesem Teil der Neuregelung sind Studierende ausgenommen, die vor dem 01.08.96 einen Bewilligungsbescheid für eine zeitlich begrenzte Auslandsausbildung durch das zuständige Auslandsamt erhalten haben sowie Studierende, die eine Auslandsausbildung vor dem 01.08.96 absolviert oder zumindest schon begonnen haben, ohne daß zuvor über einen im wesentlichen vollständigen Antrag innerhalb von zwei Kalendermonaten entschieden worden war.

l Ein Fachrichtungswechsel ist heute nur aus wichtigen Gründen möglich. Bisher wurde die neue Ausbildung im Rahmen der vollen Förderungshöchstdauer gefördert. Künftig sollen die Semester vor dem Fachrichtungswechsel auf die Förderungshöchstdauer des neuen Studiengangs angerechnet werden.

l Die Bedarfssätze werden nicht erhöht, so daß der BAföG-Höchstsatz weiterhin bei 990,- DM (ab Juli 1996 995,- DM) liegt. Die Freibeträge werden um drei statt der geplanten sechs Prozent erhöht.

l Studienabschlußförderung nach der alten Regelung - allerdings nur für 12 Monate - sollen diejenigen erhalten, die vor dem 1. Oktober 1996 das vierte Fachsemester beendet haben. Weitere Übergangsfristen werden noch diskutiert.

Zukunftsminister Rüttgers (CDU) hat also einen ersten Schritt in die Richtung Banken-Modell geschafft. Mit der geplanten Verkürzung der Regelstudienzeiten wird das BAföG zu hochschulpolitischen Zwecken mißbraucht, denn dadurch soll nach Ansicht von Forschungsminister Rüttgers "erheblicher Druck" auf die Länder erzeugt werden, die Hochschulreform voranzutreiben. Mit der Verkürzung der Regelstudienzeiten erhofft sich Rüttgers, die Studierenden zu einem schnelleren Studieren anzuhalten. Eine BAföG-Novelle wird dies jedoch kaum erreichen. Das ursprüngliche Ziel des BAföG war es, die bestehende Chancenungleichheit im Bildungswesen abzubauen und vorhandene Bildungsreserven auszuschöpfen. Junge Menschen sollten unabhängig von ihrer eigenen sozialen und wirtschaftlichen Stituation bzw. der ihrer Eltern eine Ausbildung absolvieren können, die ihren Neigungen und Fähigkeiten entspricht. Die Verzinsung des BAföG schon während der Regelstudienzeit wurde zwar erfolgreich verhindert, dennoch bedeuten die Änderungen eine finanzielle Verschlechterung eines Großteils der BAföG-beziehenden Studierenden. Denn in der Regelstudienzeit wird heute kaum noch ein Studium erfolgreich abgeschlossen.

Der Bund und die Länder sparen durch diese Novelle bis 1999 im übrigen ca. eine Mrd. DM.

Sozialreferat des AStA der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg


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