Oldenburger STACHEL Ausgabe 3/96      Seite 14
 
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Berufsverbote contra Menschenrechte

Die 19köpfige Große Kammer des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EuGHfMR) in Strasbourg hat Ende September die Bundesrepublik Deutschland schuldig gesprochen, per Grundgesetz verbriefte Menschenrechte seiner BürgerInnen mißachtet zu haben. Anlaß für dieses auch im Ausland beachtete Urteil war die Klage der Lehrerin Dorothea Vogt aus Jever.

1981 leitete die Bezirksregierung Weser-Ems, ausführende Behörde der damaligen Regierung unter Leitung von Ernst Albrecht (CDU), disziplinarische Vorermittlungen gegen die Studienrätin am Mariengymnasium Jever ein. "Wie das Land - so die Freiheit" - ein etwas abgewandeltes Zitat aus einer bekannten Bierwerbung der Stadt im Norden - dürfte hier keine Anwendung finden. Dorothea Vogt wurde der Vorwurf gemacht, die Pflicht zur Verfassungstreue verletzt zu haben, weil sie als Beamtin auf Lebenszeit für die als verfassungsfeindlich eingestufte deutsche Kommunistische Partei (DKP) aktiv geworden sei. Es begann nun eine Jagd auf eine engagierte Lehrerin, der nie dienstliches Fehlverhalten vorgeworfen wurde. Weiterhin folgten unendliche Untersuchungen, Verhöre, Anschuldigungsschriften, aber auch eine breite Welle der Solidarität, insbesondere getragen durch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Mutige Menschen, hartnäckig, mit Überzeugungskraft und Standfestigkeit kämpften gegen das drohende Berufsverbot. Zahlreiche politische Versammlungen und kulturelle Veranstaltungen, Demonstrationen und Kundgebungen wurden von ihnen organisiert. Aber der Verfolgungszwang gegen politisch unbequeme BürgerInnen ging weiter.

1986 wurde die Deutsch- und Französischlehrerin die 1982 auf der Liste der DKP als Wahlkreisbewerberin für den Niedersächsischen Landtag kandidierte, vorläufig vom Dienst suspendiert. Ein Jahr später wurde sie durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg aus dem Dienst entfernt. 1989 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Urteil in 2. Instanz. Am 27. Dezember legte Frau Vogt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Ihr Anwalt war Gerhard Schröder aus Hannover, jetziger Ministerpräsident des Landes Niedersachsen. 1990 verwarf das Bundesverfassungsgericht das Klagebegehren. 1991 stelle das Land Niedersachsen unter Regierungschef Gerhard Schröder die suspendierte Lehrerin wieder ein und beendete die Berufsverbotspraxis. Rehabilitiert wurden die Betroffenen jedoch nicht.

Bis heute wirkt die politische Rachejustiz weiter. Berufsverbote gibt es in der "alten" Bundesrepublik noch in Bayern (...) und schwebende Verfahren in in Hessen und in Baden-Würtemerg. Tausende Opfer politisch motivierter Berufsverbote wurden nie rehabilitiert, geschweige denn entschädigt. Im Gegenteil - denn nach der Annektion der DDR wurden "Abwicklungen" und "Bedarfskündigungen" nach dem selben Muster vorgenommen. Woher nimmt dieser Apparat das moralische Recht, heute über die Menschen in der damaligen DDR zu Gericht sitzen zu wollen? Oder die Menschen einzukesseln, Stadtteilverbote auszusprechen, erkennungsdienstliche Behandlungen durchzuführen, nur weil sie ihr grundverbrieftes Recht auf freie Meinungsäußerungen ausüben wollen. So gesehen im November 1995 auf der Kurdistan Demonstration in Köln.

Das Stasbourger Urteil ist eine längst fällige Bestätigung, daß Berufsverbot ein Synonym ist für Unrecht, für eine antidemokratische und antihumane Haltung dieses Staats- Apparates, der sich freiheitliche Grundordnung nennt. In keinem anderem Mitgliedsland des Europarates wird eine so strenge Treuepflicht wie in der BRD verlangt. Die ca. 11000 Berufsverbotsverfahren haben bis heute ihre einschüchternde Wirkung nicht verloren. Nur weinige stellen sich dem Staatsapparat in den Weg, wenn Flüchtlinge, die in unserem Land Hilfe vor Verfolgung suchen, abgeschoben werden.

Die BRD wurde in Strasbourg verurteilt. Sie müßte nun sicherstellen, daß

- sie die strickte deutsche Treuepflicht den europäischen Normen anpaßt,

- sie in Bund und Ländern die Wiederaufnahme von Disziplinarverfahren mit dem Ziel veranlaßt, die Betroffenen zu rehabilitieren,

- indem sie durch ein "Wiedergutmachungs- und Rehabilitierungsgesetz" alle Betroffenen juristisch, politisch, persönlich rehabilitiert und materiell entschädigt,

-Bundeskanzler Helmut Kohl den sogenannten Radikalenerlaß in einer offiziellen politischen Erklärung als "Irrtum" bezeichnet, wie es der damals beteiligte ehemalige Bundeskanzler Willy Brandt später getan hat,

- die Bundesregierung und die vom Bundeskabinett am 17.1.1979 neu gefaßten "Grundsätze für die Prüfung der Verfassungstreue" ersatzlos streicht und den Bundesländern empfielt, die für ihren Verantwortungsbereich ähnlich lautenden "Grundsätze" aufzuheben.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Frage der Ausgestaltung der Demokratie aus dem Mief der Verwaltungen und Gerichtssäle in den politischen Raum zurückgegeben - dahin, wo der lebendige Streit stattfindet. Der Gerichtshof hat eindeutig klargestellt, daß sich der Standard in Sachen Demokratie messen lassen muß an den Grund- und Menschenrechten und nicht an deren willkürlicher Einschränkung oder Interpretation durch eine Regierungsmehrheit.

Aber vielleicht sind es wieder die damals Betroffenen, die dafür Sorge tragen müssen, daß dieses urteil endlich umgesetzt wird. Warum sind es eigentlich immer noch so wenige, die Widerstand leisten, wenn Menschen, die bie uns Hilfe suchen, brutal zurückgewiesen werden und in ihrem Heimatland den Tod fürchten müssen?

Berufsverbote gehören doch jetzt auf den Schutthaufen reaktionärer Politik, oder?

M. H.


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