Oldenburger STACHEL Ausgabe 1/96      Seite 16
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Solidargemeinschaft, aber richtig!

Seit knapp 15 Jahren existiert die Oldenburger Rechtshilfe, eine Institution, die sich solidarisches Handeln auf die Fahnen geschrieben hat. Die Solidargemeinschaft, die über die Oldenburger Rechtshilfe aufrechterhalten wird, hat nichts mit der unter dem selben Begriff laufenden Propagierung einer nationalen Front gegen den Rest der Welt zu tun.

Die Oldenburger Rechtshilfe wurde im Mai 81 gegründet. In ihrem Gründungsaufruf beschreibt sie selbst ihre Aufgabe in der Auseinandersetzung für Linke Politik folgendermaßen:"Die Rechtshilfeorganisation will die Isolierung einzelner Menschen verhindern und die Betroffenen unterstützen, nicht nur in ideeller Form, sondern auch finanziell. ... Insgesamt soll erreicht werden, daß Einzelne nicht von politischer Aktivität abgehalten werden, nur weil sie Angst vor den Folgen strafrechtlicher Verfolgung haben müssen." Diese Unterstützung ist auch deshalb besonders wichtig, weil in der heutigen Medienlandschaft nur mit spektakulären Aktionen Aufmerksamkeite rzielt werden kann.

Alleine zur Wahrung des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung ist so die Rechtshilfe für viele pölitisch aktive Menschen unersetzlich. Dieses Grundrecht beinhaltet nicht nur das Recht, seine Meinung offen zu sagen; es muß auch möglich sein, diese Positionen in die öffentliche Diskussion einzubringen. Viel zu häufig weden dem Mainstream unangenehme Nachrichten nicht oder nur verstümmelt gebracht, Aktionen und Zusammenhänge falsch dargestellt.

Das Recht auf Öffentlichkeit

Um dem Verschweigen und den Falschdarstellung en entgegenzutreten, bleibt nur, die Öffentlichkeitsarbeit durch Aktionen so gut zu machen, daß es den Medien schwer fällt, nicht zu berichten oder die Inhalte zu verfälschen. Entsprechend spektakuläre, außergewöhnliche Aktionen finden aber häufig an der Grenze des Legalen statt. Sich das Recht auf freie Meinungsäußerung zu nehmen, also ein Grundrecht wahrzunehmen, wird dann häufig genug als Ordnungswidrigkeit oder sogar strafrechtlich verfolgt.

Unterstützung durch die Oldenburger Rechtshilfe war und ist z.B. für die Wagenburg unersetzlich. Ohne Demonstrationen, Sitzblockaden und Aktionen auch vor dem Rathaus hätte es keine Berichterstattung über dieses Thema gegeben. Ein öffentlicher Druck, den WagenburglerInnen einen Platz zu geben, hätte kaum geschaffen werden können.

Gegen viele der Aktionen wurde von der Polizei äußerst brutal vorgegangen. Für viele Beteiligte war die finanzielle Unterstützung durch die Rechtshilfe bei den folgenden Bußgeldern oder der Strafverfolgung unersetzlich.

Öffentlichkeitsarbeit kostet Zeit und Geld

Aber auch bei Protesten gegen die Atomkraft ist die Oldenburger Rechtshilfe nicht wegzudenken. Die Sitzblockaden als gewaltfreie Aktionsform weden häufig als Ordnungswidrigkeiten mit entsprechenden Bußgeldern verfolgt. Auch das Recht, Zuckerstückchen gegen gepanzerte, CS-Gas einsetzende Polizisten zu werfen, läßt sich nur juristisch erkämpfen. Die Anwaltskosten übersteigen dabei schnell Einkommen von mehreren Monaten. Und wenn über einen ganzen Landkreis Demonstrationsverbot verhängt wird, ist keine öffentliche Aktion gegen den CASTOR mehr ohne drohende Kosten möglich. Ohne die Sicherheit durch die Oldenburger Rechtshilfe wäre für viele OldenburgerInnen die Teilnahme an politischen Aktionen wie den Demonstrationen am Tag X ein unkalkulierbares Risiko.

Hilfe zur Hilfe

Die Oldenburger Rechtshilfe kann aber nur das Geld verteilen, das sie auch einnimmt. Einerseits sind dabei Spenden wichtig, auch kleine Beträge helfen. Andererseits sind für eine kontinuierliche Arbeit auch kontinuierliche Einnahmen nötig. Einzugsermächtigungen sind deshalb für die Rechtshilfe besonders wichtig.

Spenden können auf das Konto 100-006 bei der Landessparkasse zu Oldenburg, BLZ: 280 501 00, überwiesen werden. Einzugsermächtigungen für die Oldenburger Rechtshilfe sollten an die Hermannstraße 83, 26135 Oldenburg geschickt werden. Die Öffentlichkeitsarbeitsg ruppe der Oldenburger Rechtshilfe ist Donnerstags ab 20.30 im Infocafe des Alhambra anzutreffen und zu der Zeit auch unter 0441- 14402 zu erreichen. Das öffentliche Jahrestreffen der Oldenburger Rechtshilfe, auf dem Rechenschafts über die geleisteten Hilfen abgegeben wird, findet am 25. Januar um 20.30 im Alhambra statt.

Richard Meinsen


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