Oldenburger STACHEL Nr. 247 / Ausgabe 4/05      Seite 15
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Wer Hungerlöhne will, muß Hunger erzeugen

Über Hartz IV, EU-Politik und die Senkung von Leistungen für Erwerbslose

Die angeblich so leeren Kassen, der demographische Wandel, Globalisierung und die anhaltende Massenarbeitslosigkeit müssen immer wieder als Begründung für "Arbeitsmarktreformen" wie zuletzt die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe herhalten. Doch wirklich geht es darum, Arbeitsfähigen beizubringen, daß sie immer mehr schuften, aber immer weniger futtern sollen.

Weltweiter Konkurrenzkampf

Der derzeitige "Umbau des Sozialstaates" à la Hartz und Agenda 2010 zum aktivierenden Staat, zum "Fördern und Fordern", ist Teil eines seit dem EU-Gipfel in Lissabon (2000) offiziell formulierten europäischen Projektes, die EU zum weltweit konkurrenzfähigsten Wirtschaftsraum zu machen. Maßstab sind u.a. die USA, mithin auch die dort anzutreffenden Beschäftigungs- bzw. Ausbeutungsverhältnisse. Ziel der EU ist ausdrücklich die Erhöhung der Zahl der Erwerbstätigen (bes. von Frauen und älteren ArbeitnehmerInnen) bei gleichzeitiger Neu-Regulierung der sozialen Verhältnisse. Dies ist jedoch eher Drohung als Verheißung. Denn wer mit dem Wirtschaftsraum USA konkurrieren will, muß sich auch die dortigen Arbeitsverhältnisse gefallen lassen - und dabei sind für die meisten grad nicht jene Spitzengehälter gemeint, die Fachkräfte mit händeringend gesuchten Spezialkenntnissen erzielen, sondern die Einkommen, die durchschnittlich Qualifizierte mit zwei oder drei Jobs nebeneinander erzielen, oder aber auch das Einkommen des Piloten einer US-Inlandsfluglinie, der das Überleben seiner Familie mit Essensgutscheinen privater Wohlfahrt sicherstellt.

Arbeitsmarktpolitik = Lohnsenkungspolitik

Jedoch stößt die von der "Senkung der Massenarbeitslosigkeit" zur "Erhöhung der Beschäftigtenrate" gewandelte Arbeitsmarktpolitik in der BRD seit Jahren auf Hindernisse. Bereits in der Ära Kohl sollte eine "geistig-moralische Wende" vollzogen, im "kollektiven Freizeitpark" aufgeräumt werden - damals noch ohne grundlegende Ergebnisse. Doch nicht allein die unter Kohl von zwei Millionen auf über vier Millionen gestiegene Zahl der offiziell Erwerbslosen produziert die heute allenthalben beklagten Kosten der gern als unbezahlbar bezeichneten Sozialsysteme! Es sind vor allem die in der Bevölkerung immer noch vorhandenen Ansprüche an Arbeits- und Entlohnungsbedingungen, an Berufsschutz, Rentenzahlungen, Leistungen bei Krankheit. Diese Ansprüche konnten lange Zeit nicht flexibel angepaßt, bzw. richtiger gesagt, gebrochen werden. Ein - möglicherweise unter Hartz IV rapide schwindendes - lebendiges Bewußtsein von sozialen Rechten und Rechtsansprüchen, die in gewissem Maße auch für Erwerbslose, Nicht-Erwerbstätige und Nichterwerbsfähige zu gelten hatten und haben, stand wirklich tiefgreifenden "Reformen" lange entgegen. Das soll mit Alg II anders werden, denn auf dieser Grundlage sind für die EU weltweite Wettbewerbsvorteile nicht zu haben.

Unter welchen Bedingungen eine Erhöhung der Beschäftigtenrate zu haben sei, versprechen Wirtschaftswissenschaftler der Unternehmerverbände seit langem:

· Laut Meinhard Miegel müßten die Bruttolöhne um ein Drittel sinken, um die Arbeitslosigkeit zu halbieren;

· laut Hans-Werner Sinn vom Münchner IFO-Institut müßten die Brutto-Löhne für Männer auf 870 Euro, für Frauen auf 660 Euro sinken, um ein Jobwunder auszulösen, um Vollbeschäftigung zu erreichen.

Was Sinn hier skizziert, sind Hungerlöhne. Einkommen noch unterhalb des bereits unzureichenden Sozialhilfeniveaus. Aber wer wirklich Hungerlöhne durchsetzen will, muß Hunger und Panik unter den Werktätigen produzieren, so die einfache Wahrheit hinter der "Agenda 2010". Genau dies Ziel hat sich die rot-grüne Regierung zu eigen gemacht - ebenso wie die mit ihr verwobenen Teile von Gewerkschaften, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden, wie sich spätestens an deren praktischem Mitwirken bei der Gestaltung von Hartz IV zeigt (z.B. bei den 1-Euro-Jobs).

Lange Zeit hieß es, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe stünden der Senkung der Löhne und Gehälter entgegen. Diese Leistungen hielten Erwerbslose in ihrer Arbeitslosigkeit gleichsam gefangen, statt sie auf den Markt zu werfen. Es ging die Rede von der "Sozialhilfefalle", die der Arbeitsaufnahme entgegenstehe. Daher ging es bei der so genannten Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe tatsächlich immer auch um die Senkung der Sozialhilfe. Und genau diese wird gerade jetzt umgesetzt, auch in der Sozialhilfe für Erwerbsfähige, die schönfärberisch "Arbeitslosengeld II" benannt wurde. Denn erstens wurden die Sozialhilfesätze im vergangenen Jahr nicht den steigenden Preisen entsprechend erhöht und zweitens wurden die Regeln für die Berechnung der Regelsätze der Sozialhilfe (und damit auch für das daran gekoppelte Alg II) unter Ausschluß der Öffentlichkeit kurzerhand neu formuliert. Zwar schien es politisch noch nicht opportun, Sozialhilfe und Alg II gleich ganz offen zu senken. Doch ist das Ergebnis ganz ähnlich, wenn bei steigenden Preisen der Leistungsbetrag unverändert bleibt, aber mehr Dinge daraus bezahlt werden sollen (z.B. seid dem 1.1.2004 die Zuzahlungen zu Leistungen des Gesundheitssystems).

Leistungssenkung im Detail

Die praktischen Auswirkungen der Politik zur "Erhöhung der Beschäftigtenrate" können bei Erwerbslosen, Geringverdienenden und ihren Familien direkt verfolgt werden. Ihnen wird das Geld für das tägliche Leben, für Essen und Trinken, an der einen Stelle in kleineren, andernorts in größeren Beträgen zusammengestrichen. Um das nachvollziehen zu können, muß mensch wissen, daß mit Inkrafttreten von Arbeitslosengeld II und der neuen Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) eine monatliche Leistung für Alleinstehende von 345 EUR (zuzüglich Miete) festgelegt wurde. Alle weiteren Familienmitglieder (Partner & minderjährige Kinder) bekommen einen bestimmten Prozentsatz davon. Neben den Ausgaben für die Ernährung soll mit diesem Geld der gesamte laufende Bedarf an Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom für Beleuchtung und Elektrogeräte und auch noch die Kosten für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bestritten werden.

Die Kürzungen nun am Beispiel der Leistungen einer allein stehenden Person:

Sie fangen an beim Geld für Essen und Trinken. Waren dafür im Regelsatz der Sozialhilfe des Jahres 2004 noch 4,35 Euro für jeden Tag drin, sind's 2005 nur mehr 4,23 (88 Cent Frühstück, je 1,57 EUR Mittag- und Abendessen, 21 Cent für Kaffee und Kuchen). Für den reinen Nahrungsmittelanteil von Gaststättenbesuchen sind noch 34 Cent eingeplant. [1]

Der Genußmittelkonsum wurde beschränkt. Von vormals 3 bis 4 täglichen Zigaretten bleiben 1 bis 2; die im alten Regelsatz noch enthaltenen täglichen 27 Cent für alkoholische Getränke wurden gestrichen. Für Nahrung und Genuß insgesamt stehen heute 4,75 Euro täglich zur Verfügung. Im Jahr 2004 waren es noch 5,31 Euro.

Aber hat ein Alg II-Beziehender diese 4,75 Euro tatsächlich zur Verfügung" Zweifel sind angebracht und belegbar.

Die Ausgaben für Telefon (2004 noch 29,75 EUR) werden nur noch zu 60% oder 17,85 EUR anerkannt. Mehr telefonieren - Gürtel enger schnallen! Die Grundgebühr für den einfachsten Anschluß der Telekom macht 15,66 Euro aus. Es bleiben 2,21 Euro für den weiteren Verbrauch, Internetzugangskosten eingeschlossen, denn ein "Ausschluß von den Informationsmöglichkeiten, die das Internet bietet, (wird) nicht mehr als akzeptabel angesehen" - so die regierungsamtliche Begründung in der entsprechenden Verordnung. Jedenfalls werden auch 1,83 Euro mtl. bei der Regelleistung eingestellt, um sich die für den Internetzugang nötige Hard- und Software zu beschaffen.

Für Haushaltsstrom sind nur noch 20,74 Euro im Monat vorgesehen (2004: 24,40 Euro), 60 Cent täglich für Verkehrsmittel. Während beim Alg II zwar ein KFZ erlaubt ist, ist für die damit verbundenen Kosten kein Geld vorgesehen. Mit den insgesamt gestrichenen Ausgaben hat sich die Bundesregierung Spielraum geschaffen, andere Positionen wie Freizeitgestaltung und die neuerdings erst entstehenden Gesundheitskosten unterzubringen.

Der Regelsatz von 345 Euro bringt also bereits hier eine deutliche Senkung. Keine sichtbare absolute, sondern eine unsichtbare Senkung, da mehr Ausgaben mit gleichem Geld bestritten werden sollen. Der Regelsatz hätte nicht gleich bleiben, sondern erheblich erhöht werden müssen, um dem Mehr an zugewiesenen Aufgaben gerecht werden zu können.

Ausreichend: Eher 460 Euro, niemals 345 Euro

Rainer Roth errechnet, daß der Regelsatz statt heute 345 EUR etwa 460 EUR betragen müßte, sollte er halbwegs ausreichen. Allein der Anteil für die Ernährungsausgaben müßte nach Untersuchungen von Ernährungswissenschaftlern zusätzlich rund 40 EUR umfassen, um eine vollwertige Ernährung zu ermöglichen.

Weiter zugespitzt wird die Situation bei Alg II-Bezug für Familien mit Kindern, besonders solchen zwischen 7 und 18 Jahren. Denn zum einen wurden deren Regelleistungen einfach als Anteil des 345-Euro-Satzes bestimmt und zugleich gegenüber 2004 abgesenkt (für die 7 bis 14jährigen von 65% auf 60% und die 14- bis einschließlich 17jährigen von 90% auf 80%). In dem Regelbetrag von 345 EUR ist kein Betrag für Bildungsausgaben vorgesehen (da die Erwachsenen diese als berufliche Eingliederungsleistungen des § 16 SGB II bekommen könnten), mithin in den Regelleistungen für Kinder auch nicht. Gerade für die Altersgruppe der 7- bis 17jährigen haben Bildungsausgaben vor allem wegen schulbedingter Kosten aber eine erhebliche Bedeutung.

Die Folge des Pauschalzuschlags an Stelle einmaliger Leistungen

Gerade für Kinder und deren Familien wird die finanzielle Situation noch weiter zugespitzt. In den Regelleistungen des Alg II ist nun ein Zuschlag von ca. 16 Prozent für die bisher durchschnittlich gewährten Beihilfen z.B. für Bekleidung, Einrichtung, Ersatzbeschaffung, Renovierung enthalten. Bei Erwachsenen entspricht das dem zuletzt in der Sozialhilfe durchschnittlich gezahlten Betrag (Anmerkung: noch 1992 gab die Bundesregierung diesen Betrag im Gerichtsverfahren um die Steuerfreiheit des Existenzminimums mit 20% an!). Die 16-%-Marge gilt jedoch auch für Kinder, bei denen bislang neben dem Regelsatz Beihilfen im Wert von ca. 20% des Regelsatzes gezahlt wurden. Wenn Eltern das ausgleichen, kürzt sich das für sie verfügbare Geld ihres Regelsatzes.

All das, wie auch die in vielen Fällen nur anteilige Übernahme der Unterkunftskosten und andere nicht als "regelsatzrelevant" angesehene Ausgaben führen schon heute dazu, daß die Armutsbevölkerung in der Regel für Nahrung und Genuß nicht 4,75 Euro täglich, sondern nur etwa die Hälfte ausgeben kann. Das ergab eine Untersuchung auf der Grundlage des Mikrozensus 1998. (Rainer Roth, Sozialhilfemißbrauch, Frankfurt 2004).

All das hindert den DGB-Bundesvorstand nicht daran zu behaupten, "Wer bisher Sozialhilfe erhalten hat, profitiert von der neuen Regelung" (DGB, Arbeitslosengeld II, Tipps und Hilfen des DGB, Berlin Oktober 2004, S. 6). DGB-Chef Sommer spricht im Februar 2005 im /Spiegel/-Interview von einer Reduzierung der Sozialsysteme auf eine Grundversorgung, während er gleichzeitig das von Wolfgang Däubler in seinem Auftrag erstellte Gutachten zum Alg II noch immer in den DGB-Schubladen schmoren läßt. Aber Däubler kommt in seinem Gutachten schließlich zu dem Urteil, daß Hartz IV zur verfassungswidrigen, sichtbar werdenden Ausgrenzung von Alg II-Empfängern von der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft führt, besonders wenn Kinder zur Familie zählen.

Die Freiheit des Arbeitsmarktes

Im Ergebnis wird die "Mehr-Beschäftigungs-Politik" übersetzt in das alltägliche Elend von Erwerbslosen, insbesondere wenn sie Kinder haben. Gerade Eltern setzt Hartz IV die Pistole auf die Brust: Entweder Du verkaufst Dich um bald jeden Preis auf dem immer enger werdenden Arbeitsmarkt - monatlich gehen derzeit durchschnittlich 30.000 sozialversicherungspflichtige Stellen verloren - oder an Dir wird demonstriert, was es heißt, nicht mitzumachen. Besonders erlesen ist dabei die Maßnahme des Gesetzgebers, die Kinder als Geisel zu nehmen, um die Eltern erpressen zu können.

Das Schweigen des DGB zu dieser Politik wird dabei von den gesellschaftlich derzeit bestimmenden Kreisen sicher nicht als Signal verstanden, von Plänen zu weiteren Kürzungen des Regelsatzes Abstand zu nehmen. Solche Pläne hegen sowohl der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, Stoiber & Merkel aber auch Wirtschaftsminister Clement und Finanzminister Eichel: Senkung des Regelsatzes um weitere 25% auf 259 Euro. Das wären 3,56 Euro für Nahrung und Genuß am Tag.

Die 345 EUR des Alg II sind dagegen nur ein fauler Kompromiß. Aber die Richtung stimmt, wie der Kanzler sagen würde.

gg

[1] In diesem Artikel wird mit den Beträgen gerechnet, die in der Regelleistung ausschließlich für Essen und Trinken vorgesehen sind, nämlich 35%. Im voran stehenden Beitrag "Das reicht!?" wird das für die Mahlzeiten verfügbare Geld errechnet aus 38 Prozentpunkten der Regelleistung. Das ist der Anteil, der für den Gesamtblock Nahrung, Getränke und Tabakwaren vorgesehen ist. Zudem stellt "Das reicht!?" die in einer vierköpfigen Familie für die Mahlzeiten verfügbaren Mittel dar. Daher ergeben sich je unterschiedliche Zahlbeträge.

Quellen / Literatur:

Rainer Roth, Nebensache Mensch, Vortrag vom 17.01.05 beim DGB in Hessen

Rainer Roth, Sozialhilfemißbrauch, Frankfurt 2004

Helga Spindler, Die neue Regelsatzverordnung - Das Existenzminimum stirbt in Prozentschritten, info also 2004, 150

Helga Spindler, Offensichtlich wurde die Statistik manipuliert, Interview in junge welt, Nachdruck in quer, Zeitschrift für Erwerbslose, 1/2005

Wolfgang Däubler, Die Regelleistung des § 20 Abs. 2 SGB II - Ein Verfassungsverstoß - (Rechtsgutachten für den DGB)

Verordnung zur Durchführung des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch [Regelsatzverordnung - RSV], Begründung, info also 4/2004, S. 187

Der Paritätische Wohlfahrtsverband, "Zum Leben zu wenig ..." Eine offene Diskussion über das Existenzminimum beim Arbeitslosengeld II und in der Sozialhilfe. Berlin Dezember 2004

 

 
  Differenzen zur gedruckten Fassung nicht auszuschließen. Dieser Text ist urheberrechtlich geschützt. Siehe auch Impressum dieser Ausgabe und Haupt-Impressum