Nr. 246 / Ausgabe 11/04 | Seite 16 | |||||
BürgerbegehrenSchloßareal Oldenburg
Bürgerbegehren gemäß §22 b NGOIch beantrage mit meiner Unterschrift die Durchführung eines Bürgerentscheids gemäß § 22 b NGO zu folgender Frage: Sind Sie dafür, daß Entscheidungen über das städtische Hallenbad-Grundstück hinsichtlich Verkauf und Gestaltung erst getroffen werden, wenn ein ergebnisoffener städtebaulicher Wettbewerb (nach RAW 2004 ausgelobt durch die Stadt) für die beste städtebauliche Lösung und einen für die Stadt günstigen Verkaufspreis stattgefunden hat, und wenn vor Durchführung eines derartigen Architektenwettbewerbs keine Entscheidung zugunsten einer ECE-Einkaufsmall mit 15.000 qm Verkaufsfläche gefällt wird?
Begründung:Für die zukünftige Nutzung des Schloßareals sind über einen städtebaulichen Wettbewerb alternative Konzepte zu entwickeln, die das Potential dieses sensiblen Standortes im Stadtgefüge unabhängig von der zur Zeit beabsichtigten Nutzung erforschen und aufzeigen. Die Bedeutung des Schlosses für die Stadt und ihre historische Entwicklung soll durch einen behutsamen Umgang mit dem identitätsstiftenden Ensemble entwickelt werden. In den Alternativen sind die räumlichen und funktionalen Auswirkungen auf das Schloßareal und die Innenstadt zu beschreiben, die sich ergeben, wenn Prioritäten für Wohnen, Grünflächengestaltung einschließlich der benachbarten Wasserflächen, Kultur, Handwerk und Handel gesetzt werden, damit rational und öffentlich über die Standortentwicklung verhandelt werden kann und Kompromisse erzielbar sind. Ein Verkauf des öffentlichen Grundstücks an die ECE-Projektentwicklungsgesellschaft zur Nutzung der innenstadtbildprägenden Flächen durch ein Einkaufzentrum verbaut eine andere Möglichkeit städtebaulicher Entwicklung.
Kostendeckungsvorschlag:Für den städtebaulichen Wettbewerb im Verfahren nach RAW 2004 entstehen der Stadt Oldenburg als Ausloberin voraussichtlich Kosten in Höhe von 100.000 Euro. Diese Kosten lassen sich decken, indem im Produkt 1249 (Objektplanung städtischer Hochbaumaßnahmen und verwandte Leistungen) des Verwaltungshaushalts für 2005 auf die Erhöhung der Mittel in voller Höhe verzichtet wird, so daß sich eine Einsparung in Höhe von mindestens 100.000 Euro ergibt.
Für die Unterzeichner vertretungsberechtigt:1. Walter Lück (Pastor i.R.), Auguststr. 34, 26121 Oldenburg 2. Shenja Schillgalis, Gaststr. 22, 26122 Oldenburg 3. Ursula Flörcken, Achternstr. 6, 26122 Oldenburg
Unterschriften:Vorname Name Geburtsdatum Straße PLZ, Ort Unterschrift Datum
Folgende Informationen sind nicht Bestandteil des Bürgerbegehrens:Unterschriftenliste bitte an einen der umseitig aufgeführten Vertretungsberechtigten zurücksenden oder Nachricht unter Telefon: 36 14 15 14 oder E-Mail: info@buergerbegehren-ol.de Dort sind auch weitere Listen zu erhalten. Weitere Informationen: http://www.buergerbegehren-ol.de
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