Oft genannt und (fast) nicht bekannt
Das Hartz-Papier - was meint was?
Ein Grundlagentext zur Hartz-Debatte: Wir haben die meisten
Aspekte, die direkt auf abhängig Beschäftigte und Erwerbslose wirken,
der Sache nach (d.h. so wie im ,Hartz` geschrieben) zusammengestellt,
jedoch den allg. Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (BA) weggelassen.
Wir machen zum Hartz in der ALSO eine Veranstaltung und zwar am
Dienstag, dem 5. November um 20 Uhr unter dem Thema "Hartz und die
Folgen für Erwerbslose und abhängig Beschäftigte".
Das Hartz-Papier zu "Modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt"
sollte nicht leitfertig als Wahlkampfgetöse abgetan werden. Zu sehr
steht es in der Tradition, das Fortbestehen von Dauer- und
Massenarbeitslosigkeit dazu zu nutzen, arbeitslosen Arbeitnehmern die
Hürden vor dem Bezug von Lohnersatzleistungen immer höher zu hängen,
die Arbeitslosenversicherung als stabilisierendes Element auf dem
Arbeitsmarkt zu entwerten und zum Selbstbedienungsladen für
Arbeitgeber zu machen. Zudem beeilte sich G. Schröder sowohl
unmittelbar nach dessen Veröffentlichung, wie auch nach der Wahl zu
betonen, das Hartz-Konzept solle "eins zu eins" umgesetzt werden
[1]. Ein Papier also, das uns betrifft - und betroffen macht. Dennoch:
sich wehren kann nur, wer mitreden kann. Daher jetzt: Das Hartz-Papier
- was meint was? - zusammengestellt in Worten des Berichtes der
Kommission über "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom
16.08.02. (Seitenangaben im Text weisen auf die Fundstellen bei
"Hartz" hin)
Job-Center
Das JobCenter (S. 65 ff.) ist für alle AG und Erwerbsfähigen einer Region
zuständig und soll mit höchster Priorität eingeführt werden. Hier
werden alle Informations-, Beratungs- und Betreuungsleistungen
organisiert und durch ein gemeinsames Schnittstellenmanagement
koordiniert. Das Sozialamt bringt seine bisherigen Beratungsleitungen
dazu ein (z.B. Gesundheits- oder Schuldnerberatung). Welche Leistung
in welchem JobCenter erbracht wird, entscheidet die [BA-neu].
Konzept:
Integration der Vermittlung mit Information, Beratung und Betreuung
zur Entlastung der Kernaufgaben im Vermittlungsprozeß.
Aufgaben:
· Leistungsberechnung und -auszahlung;
· Arbeitsmarkt-, Stellen- und Berufsberatung;
· Beratung und Betreuung zur Wiederherstellung der
Beschäftigungsfähigkeit;
· Management der Qualifizierungsmaßnahmen;
· Überleitung an Personalserviceagentur;
· Einbindung notwendiger & sinnvoller Betreuungsdienste aus Jugend-
und Wohnungsamt sowie Drogen-, Sucht- und Schuldnerberatung mit den
neuen Dienstleistungen der [BA-neu] durch neu definierte Prozesse im
Front-Office;
· Trennung der Finanzierungsverantwortlichkeit im Back-Office zwischen
den Versicherungsleistungen und den Sozialleistungen (z.B. Kommune).
Definitionen und Vokabeln rund um das Job-Center:
Arbeitssuchende werden unterteilt in:
· Informationskunden: Arbeitssuchende, die in der Lage sind, die
Stellensuche eigeninitiativ erfolgreich zu gestalten.
· Beratungskunden: Arbeitssuchende, die Beratungsbedarf haben
hinsichtlich ihres Vorgehens bei der Arbeitsplatzsuche. Ziel ist, ihre
fachliche und persönliche Vermittlungshemmnisse zu erkennen und zu
beheben.
· Betreuungskunden: Arbeitssuchende, die durch erhebliche
vermittlungshemmende Erschwernisse gekennzeichnet sind, zum Beispiel
fehlende Arbeitsmarktnähe durch fachliche Defizite, persönliche
Probleme, soziale Härten und gesundheitliche Probleme.
Dabei erfolgt eine organisatorische Differenzierung nach
übergeordneten Bewerbermerkmalen (z.B. Jugendliche, Job-Familien)
abhängig von Größe des JobCenters oder regionalem Arbeitsmarkt
(Stadt/Fläche), die auf eine zielgruppenspezifische Ausrichtung der
Prozesse im JobCenter entsprechend der Segmentierung der
Arbeitssuchenden (Kundengruppen) hinausläuft.
Bei kundenabhängiger Intensität des Profilings werden nach einem
Eingangsprofiling beim bedarfsweise durchgeführten Tiefenprofiling
harte Kriterien (Jobhistorie) und Soft Skills (Motivation,
Teamfähigkeit, Flexibilität) erhoben. Neben dem Stellenprofil wird das
Wunsch- oder Ziel-Profil des Bewerbers erfaßt, wobei die Möglichkeit
für AG, zukünftig Stellen für bestimmte Befähigungen oder Jobfamilien
auszuschreiben, wiederum ein Matching zwischen benachbarten
Qualifikations- und Branchenbereichen, somit Migrations- und
Besetzungspfade innerhalb von Job-Familien ermöglicht.
Die Kodierung der Bewerber- und Stellenprofile entfällt zugunsten der
Beschreibung der Job-Familie.
Die Hauptachse der Prozeßkette im JobCenter wird von Clearingstelle,
Fallmanager (Betreuung des Arbeitslosen, ggf. Wiederherstellung der
Beschäftigungsfähigkeit), Vermittler (Matchingprozeß) und PSA
(Erklärung weiter unten im Text) gebildet. Ziel ist, die angebots- und
nachfrageseitige Vermittlung aufeinander abzustimmen.
Die Clearingstelle organisiert die Kundensteuerung über Eingangsprofil
und Entgegennahme von Unterlagen. Hier sitzen Generalisten mit guten
sozial-kommunikativen Fähigkeiten.
Ihre Aufgaben:
· Erstgespräch führen;
· Leistungsvoraussetzungen klären und entsprechende Daten direkt in
die EDV eingeben;
· Daten zu weiteren Fachkräften und Service-Stellen weiterleiten.
Der Fallmanager erstellt oder veranlaßt für Betreuungskunden das
Tiefenprofiling und die Eingliederungsvereinbarung und organisiert die
erforderlichen Maßnahmen zur Abklärung und Förderung der
Integrationsfähigkeit mit den Vermittlern, weiteren Fachkräften des
JobCenter und der PSA.
Vermittler aquirieren freie Stellen und matchen freie Stellen und
Bewerber. Sie sollen
· den latenten und künftigen Stellenbedarf ermitteln und potenziellen
Beschäftigungsrisiken proaktiv begegnen;
· mit Arbeitsuchenden deren Situation erörtern, Stellenangebote
besprechen und Bewerbergespräche vorbereiten.
Sie tragen im Matching-Prozeß Ergebnisverantwortung und verfügen über
individuelle Aktionsbudgets, um über Integrationsmaßnahmen, die an
individuellen Hemmnissen des Arbeitnehmers ansetzen, selbständig
entscheiden zu können.
Das JobCenter wird architektonisch offen gestaltet mit vielfältigen
Informations- und Erlebniselementen (Job-Ticker, Info-Terminals, BIZ,
Internet-BAr, Cafe/Bistro, Ausstellungsfläche).
Mobile oder stationäre Außendienste (Job-Boutiquen, z.B. in
Einkaufszentren) können alle Kundengruppen nutzen.
Der Kunde Arbeitgeber soll besondere Aufmerksamkeit genießen. Ihm wird
vom Vermittler ein angepaßtes Serviceprofil entwickelt und eine
qualifizierte Bewerbervorauswahl getroffen. Ggf. werden bereits erste
Bewerbungsgespräche geführt, worauf weitere Bewerbergespräche bei dem
AG ggf. unter Beteiligung des Vermittlers folgen.
Großunternehmen erhalten feste Ansprechpartner, überregionale
Großunternehmen werden im Rahmen des Key Account Management durch
KompetenzCenter betreut, wobei die JobCenter und PSA die operativen
Aufgaben leisten. Branchenspezifische Teams betreuen kleine und
mittlere Unternehmen.
Freiheit der Wahl bei eindeutigen und transparenten Spielregeln:
Niemand ist gezwungen, eine angebotene Stelle anzunehmen, in die PSA
einzutreten oder an einer Maßnahme zur Intgrationsförderung
teilzunehmen. Doch wer von den JobCenter-Angeboten Gebrauch macht, muß
auch Eigenaktivitäten zeigen und kann dann auch Geldleistungen
auslösen. Bei - trotz intensiver Klärung der Situation und der
geeigneten Handlungsoptionen - mangelhaften Eigenbemühungen wird das
JobCenter in angemessener und differenzierter Weise seine Leistungen
reduzieren oder schließlich einstellen. Hier steht ein qualifiziertes
Beschwerdemanagement dem Arbeitslosen bei Regelverstößen des
JobCenters neben oder vor der Sozialgerichtsbarkeit offen.
Eine Ausstiegsoption wird eingeführt, bei der bis längstens 5 Jahre
ein (Wieder)- Einstieg in den Arbeitsmarkt bzw. die Leistungen des
JobCenters möglich ist. Diese Option gilt nicht bei Unterbreitung
eines zumutbaren Jobs.
Zu den Sperrzeiten sollen je nach Tatbestand Abstufungen oder die
Minderung der Höhe der Leistung eingeführt werden (Flexibilisierung
der Sperrzeiten). Die geringe Zahl der Sperrzeiten Mitte der 90er
Jahre in der BRD, als nur 1,1 % der Arbeitslosen von Sperrzeiten
betroffen waren (Dänemark 4,3 %, Großbritannien 10,3 %, Schweiz 40,3
%) wird mit der starren Sperrzeitregelung in der BRD erklärt, die
daher flexibilisiert werden soll.
Ohne Leistung
keine Gegenleistung
Das JobCenter bietet seine Dienstleistungen in individuell
paßgerechter Form an, zeigt mit den Erkenntnissen des Profiling und
seinen Kenntnissen über Arbeitsmarkt- und Stellensituation
Integrations- und Entwicklungsperspektiven auf. Wer diese Angebote
nutzt und Eigenaktivitäten zeigt, kann Ansprüche auf soziale und
materielle Sicherheit durch Geldleistungen einlösen.
Nach dem Leitprinzip "Eigenaktivitäten auslösen - Sicherheit
einlösen" sollen die Arbeitslosen, befähigt vom Fallmanager
bzw. Vermittler, selbst aktiv tätig werden. Handlungsoptionen werden
aufgezeigt, Wahlmöglichkeiten angeboten. Diese Leistungen werden von
der klaren und verbindlichen Einforderung eigener und selbständiger
Bemühungen begleitet. Auf Basis des Tiefenprofilings wird eine
schriftliche, verbindliche und gerichtsfeste
Eingliederungsvereinbarung geschlossen. Die Beweislast für die
erbrachten Eigenbemühungen trägt der Arbeitslose. Bei deutlich
reduzierter Betreuungsquote sollen getroffene Vereinbarungen
regelmäßig überprüft und nachgehalten werden.
Langzeitarbeitslosigkeit entsteht durch den gezielten Einsatz der
neuen Instrumente (z.B. Ich-AG, PSA, neue Zumutbarkeit,
Quickvermittlung) nicht mehr. Der hohen Service-Qualität des
JobCenters korrespondiert die starke Mitwirkungs- und
Eigenleistungspflicht des Arbeitslosen.
Neue Zumutbarkeit
(S. 93 ff.) Es gibt eine Angebotspflicht (seitens des Vermittlers) und eine
Annahmepflicht (seitens des Arbeitslosen).
Die Leistungen des Arbeitsamtes gibt es nur so lange ungekürzt, wie
sich der Arbeitslose unter folgenden Bedingungen aktiv um Arbeit
bemüht:
· geographische Mobiliät, abgestuft nach Familienstand,
· Umzug bei unbefristetem Vollzeitjob, wenn dies nicht
unwirtschaftlich ist (nicht jedoch bei betreuungsbedürftigen
Angehörigen),
· Förderung regionaler Mobilität durch pauschalierte
Mobilitätsprämien.
Zumutbar sind auch Arbeiten bei geringerem Lohn, unterqualifizierter
Tätigkeit in der eigenen oder einer ähnlichen Job-Familie, für die der
Arbeitssuchende nicht qualifiziert ist oder in der bisher nicht
gearbeitet wurde Berufliche Statusminderung ist unvermeidlich, wenn
nur so der Arbeitslosengeldbezug beendet werden kann. Dann ist auch
Zeitarbeit oder die PSA zumutbar. Alleinstehenden ist eher
unqualifizierte oder minderbezahlte Arbeit zumutbar als
Familienernährern.
Die Zumutbarkeit steigt mit der Dauer der Arbeitslosigkeit. Jungen und
ungebundenen Arbeitslosen kann nach drei Monaten ein Umzug zugemutet
werden. Auch bei anderen Arbeitslosen steigt mit Dauer der
Arbeitslosigkeit die erwartete Mobilität. Die Zumutbarkeitstabelle
weist ab dem siebten Monat Arbeitslosigkeit alle Jobs innerhalb der
BRD als zumutbar aus, deren Verdienst die Höhe des Alg erreichen -
ohne Rücksicht auf den Familienstand.
Beschäftigung bei der PSA soll ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit
zumutbar sein (S. 152).
Quick-Vermittlung
(S. 81 ff.) Der Erwerbstätige hat bei Erhalt der Kündigung oder der Vereinbarung
über Aufhebung des Arbeitsvertrages (AV) die Pflicht zur
Arbeitslosmeldung. Ebenso ist er verpflichtet, bei Vereinbarung einer
Befristung des AVs diese Befristung zu melden. Die Meldefrist beginnt
lt. gesetzlicher Kündigungsfrist zwischen 2 Wochen und 7 Monaten vor
der Arbeitslosigkeit.
Mit der Kündigungsfrist beginnt eine umfassende Betreuung durch das
JobCenter, um Vermittlungsfähigkeit abzuklären und bei Bedarf zu
fördern
Der Arbeitnehmer (AN) soll durch den Arbeitgeber (AG) für die Suche
nach einer neuen Beschäftigung (Beratungs- oder Bewerbungsgespräche)
freigestellt werden.
Umgesetzt werden könnte diese Regelung, indem AG und AN die
freigestellte Zeit je hälftig tragen. Arbeitnehmerseitig werden dabei
Urlaubsansprüche oder Arbeitszeitguthaben eingebracht
(Voraussetzungen: Nachweispflicht des AN über seine Aktivitäten in der
Freistellungsphase). Auf der anderen Seite wirkt der AG an der
Profilerstellung ("Profiling") zum AN mit.
Bei verspäteter Arbeitslosmeldung treten pauschale Kürzungen beim
Arbeitslosengeld (Alg) ein ("Karenzzeitregelung". Diese betragen 7
Euro je Tag der verspäteten Meldung bei einem Bruttoverdienst von
weniger als 1.700 Euro, 35 EUR bei weniger als 3.100 Euro, bei einem
Bruttoverdienst über 3.100 Euro 50 Euro.
Familienfreundliche Vermittlung
(S. 85 ff) Arbeitslose mit Angehörigen erhalten - bei geringeren
Mobilitätsanforderungen - eine vorrangige und beschleunigte
Vermittlung ("Stellenangebote"). Das Jobcenter gewährt Hilfe zur
Kinderbetreuung und Wohnungssuche.
Arbeitslose bekommen eine intensive Betreuung durch Fallmanager und
individuell zugeschnittene Maßnahmen. Es gibt eine nachgehende
Betreuung schwieriger Integrationsfälle, Meldung einer
Zusammenstellung Arbeitsloser mit Familienangehörigen zu jedem
Wochenanfang an den Vorstand der [BA-neu], die Leitung des [AA-neu],
den Geschäftsleiter des Jobcenters. Letzterer muß sich regelmäßig über
den individuellen Fall unterrichten lassen. Bürgermeister,
Personalchefs und Medien werden in die Vermittlung Arbeitsloser mit
Familien eingeschaltet;
JobCenter prüfen die Notwendigkeit des Aufbaues zusätzlicher
Kinderbetreuungskapazitäten. Ein Bonussystem nach objektiven Kriterien
und als Grundlage für ein leistungsabhängiges Vergütungssystem bietet
Anreiz für die Vermittler.
Jugendliche Arbeitslose -
AusbildungsZeit-Wertpapier
(S. 105 ff.) Gegen die Jugendarbeitslosigkeit soll die Zukunftsfähigkeit der
Jugendlichen gesetzt werden. Hierzu zählen die stärkere
Praxisorientierung und Betreuung im Bildungssystem, arbeitsmarktfähige
Ausbildungsberufe (mehr Ausbildungsordnungen mit weniger komplexen
Anforderungen) und Angebote arbeitsmarktfähiger
Qualifizierungsbausteine für jugendliche Arbeitslose, vermittelt über
Betriebe in Kooperation mit außerbetrieblichen Trägern. Arbeitslose
Jugendliche aus den neuen Bundesländern sollen angesichts dort
fehlender Ausbildungs- und Arbeitsplätze in anderen Regionen der BRD
oder Europas qualifiziert werden und durch betriebliche, schulische
und kommunale Paten- ud Partnerschaftsprogramme mit der Region
verbunden bleiben und so der sich anbahnenden Verknappung von
Fachkräften inbesondere in den neuen Bundesländern vergebeugt
werden. Gerade für schwer vermittelbare, schwer integrierbare
Jugendlichen, die in Schule und Ausbildung gescheitert sind,
· bietet die PSA die Möglichkeit, über Erwerbsarbeit und
Betriebspraktika Erfolgserlebnisse und Anerkennung zu erlangen,
· bieten Kommunen Kontingente von Einfacharbeitsplätzen und
(Übungs)-Werkstätten mit ergänzender intensiver Betreuung durch die
Angebote der JobCenter.
Über ein mehrschichtiges Finanzierungssystem, in dessen Zentrum das
AusbildungsZeit-Wertpapier (AZWP) steht, soll in einer
Gemeinschaftsaktion aller gesellschaftlichen Gruppen ein dauerhaftes
Ausbildungssystem für die Zukunft etabliert werden. Das AZWP
· dient der Organisation und Finanzierung zusätzlicher
Ausbildungsstellen;
· garantiert eine Ausbildung als zweck- und personengebundenes
Wertpapier. Einlösbar ist dies in Betrieben, die neue oder zusätzliche
Ausbildungsplätze schaffen, höchstens im Verhältnis 1 zu 1 mit
herkömmlichen Ausbildungsplätzen.
Finanzierung:
Eine lokale/regionale Stiftung wickelt alle notwendigen Prozesse
ab. Zur Finanzierung dieser Stiftung tragen bei:
1. ein landesweites Rabattkartensystem, wobei Kundenrabatte
("Rabattte für mehr Ausbildung") und Händlerpauschalen (bestimmter
Prozentsatz des Umsatzes) der Stiftung zufließen.
2. Eltern, Großeltern etc. können AZWP in beliebiger Höhe erwerben,
die auf den Namen von Kinder oder Enkelns laufen und diesen die
Finanzierung von Ausbildung oder Studium garantieren. Unternehmen, die
über AZWP Jugendliche ausbilden, zahlen einen Beitrag in Höhe der
Wertschöpfung des Auszubildenden an die Stiftung. Im Falle des
Studiums wird der AZWP-Wert incl. vorher festgelegter Zinsertrag "pro
rata" ausbezahlt.
Die Stiftung muß anfänglich durch Darlehen vorfinanziert werden, für
die die öffentliche Hand eine Ausfallbürgschaft von 100 EUR je
Haushalt der Region zeichnet.
Ältere AN - Bridge-System (S. 117 ff.)
Die Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer soll erhöht
werden. Variante I: die Lohnversicherung, aus der bei Rückkehr eines
älteren AN auf den Arbeitsmarkt durch Aufnahme eines schlechter
bezahlten Jobs für eine Übergangszeit eine Einkommensaufstockung
(inkl. Sozialbeiträge) gezahlt wird, längstens jedoch so lange, wie
auch Arbeitslosengeld gezahlt worden wäre. Variante II / BridgeSystem:
Der Arbeitslose kann ab 55 Jahren auf die Vermittlung durch das
JobCenter verzichten und erhält bis zum 60. Lebensjahr einen
monatlichen Betrag, der sich aus seinem verbleibenden
Arbeitslosengeldanspruch errechnet.
Das BridgeSystem soll bei höherem Arbeitskräftebedarf wie auch andere
Sondermodelle für ältere Arbeitnehmer zurückgeführt werden und
schlußendlich auslaufen.
Vereinfachung von Leistungen und Verwaltung - Zusammenführung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (S. 125 ff.)
Ein Arbeitslosengeld 1 soll in Höhe und Dauer im Grundsatz dem
bisherigen Arbeitslosengeld entsprechen. Ein Arbeitslosengeld 2 soll
bisherigen arbeitsfähigen Beziehern von Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe gezahlt werden. Das JobCenter erbringt für diese die
Leistungen, dessen Fallmanager entscheiden zusammen mit dem ärztlichen
Dienst über deren Arbeitsfähigkeit, die regelmäßig zu überprüfen
ist. Arbeitslosengeld 2 ist steuerfinanziert und
bedürftigkeitsabhängig, der Familienstatus wird erhoben und
berücksichtigt, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind
vorgesehen. Die Rentenversicherungspflicht soll geprüft werden.
Ein Sozialgeld, entsprechend der bisherigen Hilfe zum Lebensunterhalt,
wird vom Sozialamt an alle nicht erwerbsfähigen Personen erbracht.
Wird das Ziel aller Hartz-Maßnahmen - die Absenkung der
Arbeitslosigkeit um zwei Millionen bis zum 31.12.2005 - nicht
erreicht, ist kurzfristg über weitere Maßahmen zu entscheiden,
z.B. die zeitliche Begrenzung des Arbeitslosengeldes.
(Einschub: Die eingangs genannten "Eckpunkte für eine neue Ordnung
auf dem Arbeitsmarkt" der alten wie neuen Bundesregierung nennen das
Arbeitslosengeld 2 "Fördergeld", das "über dem Niveau der
Sozialhilfe liegen" soll. Erwerbsfähige ohne Arbeit sollen weniger
Geld haben als diejenigen mit Arbeit. "Fördergeld ist Teil des
Prinzips des Förderns und Forderns." Nach Verletzung der
Mitwirkungspflichten sollen "spürbare Sanktionen - in Form von
Leistungskürzungen - eintreten.")
Weitere Vereinfachung
von Leistungen
und Verwaltung
(bei der Bestimmung der Höhe der Lohnersatzleistungen; S. 133)
Die Berechnung der Lohnersatzleistung soll vereinfacht
werden. Grundlage der Berechnung des Alg soll grundsätzlich das letzte
Jahr der Beschäftigung werden. Wer heute bspsw. in Teilzeit arbeitet,
nach Wechsel in einen schlechter bezahlten Job erwerbslos wird oder
seine Arbeitslosigkeit durch Aufnahme eines schlechter bezahlten Jobs
zwischenzeitlich beendet und dann erneut arbeitslos wird, kann unter
bestimmten Umständen unter Rückgriff auf Schutzbestimmungen des
Arbeitsförderungsrechtes Einbußen bei der Lohnersatzleistung
vermeiden. Diese Schutzregelungen sollen entfallen, um
Verwaltungsaufwand bei der Bundesanstalt für Arbeit zu senken.
Der Wechsel zwischen den Leistungsarten Arbeitslosengeld und
Unterhaltsgeld/Anschlußunterhaltsgeld soll entfallen (kein neuer
Leistungsbescheid).
Alle Arten der Lohnkostenzuschüsse werden zusammengefaßt und neben der
PSA eine in Höhe und Dauer bedarfsgerechte, einheitliche
Eingliederungsleistung vorgesehen.
Leistungen zur Förderung von Vermittlung und Mobilität (das sind
Fahrtkosten, ergänzende Lernmittel, Kinderbetreuung) werden
pauschaliert als einmaliger Zuschuß gezahlt.
Einführung einer Signaturkarte
(S. 130 ff.) Mit der Signaturkarte verbunden ist der Aufbau einer zentralen
Archivstelle (Datenbank) zur Speicherung von Beschäftigungsdaten und
Verdienstbescheinigungen. Verbunden ist damit die Einführung einer
einheitlichen Versicherungsnummer aller Sozialversicherungsträger.
Ein Schaubild zu diesem "System der zentralen Archivierung von
Beschäftigungsdaten" deutet an, daß Arbeitgeber diese Datenbank
einerseits mit Beschäftigtendaten füllen, andererseits sich auch
Informationen aus dieser oder aus einem nebenstehenden
Verzeichnisdienst nutzen können.
PSA: PersonalServiceAgentur
(S. 147 ff.) Wichtigstes Ziel ist, bei Arbeitgebern Hemmschwellen abzubauen,
Arbeitslosen Beschäftigung zu geben. Herzstück des Abbaus der
Arbeitslosigkeit ist die PSA, eine neue Form der
integrationsorientierten Zeitarbeitsgesellschaft.
Aufgaben: Die PSA
· erbringt flächendeckend Dienstleistungen für die JobCenter (als
eigenständige Busineß Unit);
· entscheidet über die Einstellung solcher Erwerbsloser, die das
JobCenter dazu als geeignet einstuft;
· stellt auf arbeitsvertraglicher Grundlage in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ein
· identifiziert und initiiert Möglichkeiten und Maßnahmen zur
Weiterqualifizierung der PSA-Mitarbeiter;
· schafft Arbeitsangebote für den partiellen Arbeitsmarkt zu günstigen
Bedingungen und schafft so aus dem latent bestehenden Bedarf in diesem
Bereich eine Nachfrage nach Arbeitskräften;
· entlastet Arbeitgeber von eigener Personaladministration und bietet
diesen Möglichkeiten, Mitarbeiter zu suchen und zu geringen Kosten auf
Probe oder gegen Entgelt zu entleihen.
Das Feld der gemeinnützigen und gesellschaftlichen Arbeit wird durch
Nutzung von PSA-Arbeitnehmern neu gestaltet. Der Kündigungsschutz wird
im Ergebnis neutralisiert. Arbeitgeber erhalten eine einfache
Möglichkeit, PSA-Arbeitnehmer kennenzulernen.
Das [AA-neu] kontrolliert unmittelbar die
PSA-Arbeitnehmer-Vertragsgestaltung, die in tarifliche Strukturen und
Europarecht eingebunden sein müssen. Die PSA können von Dritten
allein, vom [AA-neu] zusammen mit Dritten oder allein vom [AA-neu] in
privater Rechtsform betrieben werden, wobei erstere (Markt-)Varianten
bevorzugt werden sollen. Ziel ist, daß sich die PSA als Busineß Unit
mit eigener Geschäftsführung und Verwaltung selbst tragen.
Die Vermittlung Erwerbsloser an die PSA kann ab dem Zeitpunkt der
Beendigung ihres letzten Beschäftigungsverhältnisses erfolgen (unter
Beachtung der neuen Zumutbarkeit). Deren Ablehnung hat
leistungsrechtliche Konsequenzen für den Arbeitslosen. Die Entlohnung
erfolgt in Höhe eines Nettolohnes, der in der sechsmonatigen Probezeit
dem Arbeitslosengeld entspricht, danach lt. PSA-Tarif erfolgt. Die
Probezeit sollte bewährungsabhängig verkürzt werden.
"Temp to Perm" ist Ziel der PSA (von temporärer zu permanenter
Beschäftigung über den Klebeeffekt im Entleihbetrieb).
Die PSA führt in verleihfreier Zeit Coaching-Maßnahmen zur
Unterstützung der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und
betriebsnahe Qualifizierungsmaßnahmen durch.
In strukturschwachen Regionen kann über die PSA verstärkt in
gemeinnützige und ehrenamtliche Tätigkeiten vermittelt werden.
PSA (wie auch private Personaldienstleister) können aus dem gesamten
Pool des JobCenter vermittlungsfähiger Arbeitskräfte Bewerber
rekrutieren.
Eine effektive Arbeit der PSA ist - bei tariflichen Regelungen für die
PSA - nur bei Aufhebung von Beschränkungen des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes möglich. Dies betrifft folgende
Aspekte:
· Synchronisations- und besonders Befristungsverbot;
· Verbot der Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe;
· Beschränkung der überlassungsdauer;
· administrativen Auflagen wie die Pflicht zu muttersprachlichen
Arbeitsverträgen und der Ausstellung von Kontrollmitteilungen;
· Wiedereinstellungsverbot.
Ich-AG, Familien-AG
und Mini-Job
(S. 163 ff.) Diese Modelle sollen die Schwarzarbeit grade im Bereich haushaltsnaher
Dienstleistungen reduzieren helfen. Ggf. wären diese Konzepte später
auch für Nicht-Arbeitslose und nicht-haushaltsnahe Dienstleistungen zu
öffnen.
Die Ich-AG ist eine Vorstufe zur Selbständigkeit und soll nach drei
Jahren in die volle Selbständigkeit führen. Der gestaffelte Zuschuß
wird einmalig für bis zu drei Jahre gezahlt.
Alle Einnahmen der Ich-AG werden - nach Abzug von Steuerfreibeträgen
und der vollen Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und
Arbeitnehmeranteil) - zu 10 -prozentige besteuert bei einer
Verdienstgrenze von 25.000 Euro pro Jahr.
Kleine Unternehmen können Ich-AG's höchstens im Verhältnis von 1 : 1
zu normalen Arbeitnehmern beschäftigen, private Haushalte ohne
Begrenzung.
Eine Ich-AG mit Beschäftigung eines mithelfenden Familienangehörigen
heißt Familien-AG.
Mini-Jobs in privaten Haushalten bei einer Geringfügigkeitsgrenze von
insgesamt 500 Euro (brutto, auch bei mehreren Mini-Jobs),
erleichtertem Versicherungseinzugsverfahren und steuerlicher Förderung
soll Erwerbslosen und Nichterwerbstätigen ermöglicht werden. Der
10prozentige Sozialversicherungsbeitrag geht hälftig an die Kranken-
und die Rentenversicherung.
JobFloater - Finanzierung von Arbeit statt von Arbeitslosigkeit
(S. 265 ff.)
Eingestellte Mitarbeiter werden mit "JobKapital" ausgestattet. Dies
funktioniert so, daß Unternehmen, die AN nach der Probezeit
weiterbeschäftigen, Zugang zu weiteren Darlehen erhalten, die von der
Kreditanstalt für Wiederaufbau, damit vom Bund, garantiert werden. Die
Kreditvergabe ist an die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes und die
Bonität des Unternehmens gebunden, die von der Hausbank geprüft wird.
Vorgehensweise:
· Die PSA stattet eine "bedarfsorientierte Mannschaft mit Rucksack
,JobFloater` aus,
· der Beschäftigte hinterlegt den JobFloater bei Arbeitgeber,
· das Unternehmen erhält von seiner Hausbank nach Bonnitätsprüfung
Mittel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau und ergänzt diese um
einen Bankanteil von 50%.
JobFloater als Beteiligungsmodell
Der Mitarbeiter beteiligt sich an der Tilgung des JobFloaters und
erhält im Gegenzug z.B. eine Gewinnbeteiligung, Genußrechte, bedingte
Aktienpläne o.ä.
Zwischen 50.000 und 200.000 Arbeitsplätze sollen via JobFloater
jährlich entstehen.
Zusammenstellung Guido Grüner
(Arbeitslosenselbsthilfe
Oldenburg/quer)
[1] Auch der Kabinettsbeschluß vom 20. Aug. 2002 über "Eckpunkte für
eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt ist aus dem Hartz-Papier
geradeweg abgeschrieben (vgl. Vorlage des Arbeitsministeriums, IIa 1 -
20 033 - 23).
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