Oldenburger STACHEL Nr. 234 / Ausgabe 5/02      Seite 5
 
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BAföG-BezieherInnen aufgepaßt: Rasterfahndung!

Eine neue Form der Rasterfahndung haben sich die "Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung" einfallen lassen. Es findet im Moment ein bundesweiter Datenabgleich in folgender Weise statt:

Wer ein Girokonto, Sparbuch etc. eröffnet hat, erteilt der Bank üblicherweise einen so genannten Freistellungsauftrag. Diese Freistellungsaufträge liefern einen Überblick über die jährlich angefallenen Zinserträge, die zentral beim Bundesamt für Finanzen erfaßt werden.

Die Daten aller BAföG-EmpfängerInnen landen in den zentralen Rechenzentren der Länder. Diese BAföG-Daten werden nun bundesweit mit den Daten des Bundesamtes für Finanzen abgeglichen.

Entscheidend ist für Euch BAföG-EmpfängerInnen die Freibetragsgrenze für Vermögen: Wer BAföG bezieht, darf höchstens 10.000 DM eigenes Vermögen haben. Vor dem 1.4.01 lag die Grenze bei 6.000 DM. Dieser bundesweite Datenabgleich erfolgt rückwirkend bis 01.01.2000. Daher muß auch die oben genannte Änderung der Freibetragsgrenze beachtet werden.

Werden für diesen Zeitraum Zinseinnahmen festgestellt, sind die Studentenwerke verpflichtet, die BAföG-EmpfängerInnen anzuschreiben und eine Erklärung anzufordern - schließlich könnte Euer Vermögen die Freibetragsgrenzen ja überschreiten.

In Niedersachsen wurden die Studentenwerke angewiesen, bereits ab Zinseinkünften von 100 DM pro Jahr Ermittlungen anzustellen. Zinsen in dieser Höhe erhält man bereits, wenn man Einkünfte vom Vollzeitjob in der vorlesungsfreien Zeit auf die Seite legt, um davon während des Semesters zu leben.

Wir können Euch also nur empfehlen, Eurer Vermögen wahrheitsgemäß anzugeben. Bei weiteren Fragen könnt Ihr Euch an das AStA-Sozialreferat wenden.

Euer Sozialreferat des AStAs

Kontakt: AStA der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sozialreferat, Uhlhornsweg 49-55, Raum M 1-153, Sprechzeiten: Di. & Do. 10.30-14.30 Uhr, Mi. 10.30-13.30 Uhr, Telefon: (04 41) 7 98-31 04 (AB) oder (04 41) 7 47 50 Fax: (04 41) 7 98-31 64, Email: asta.soziales@uni-oldenburg.de

RastaLaVista, Babies

Hier zeigt sich mal wieder, daß die sogenannte "Quellen-" oder Zinsertragsteuer im wesentlichen ein Legitimationsinstrument für die Überwachung von Menschen mit geringem Einkommen ist. Denn die Zinsersparnis durch die "Freistellungsaufträge" ist vergleichsweise gering, auch die Einnahmen des Staates halten sich im Vergleich zu anderen Quellen in Grenzen. Doch die eröffneten Überwachungsmöglichkeiten sind weitreichend. Mit dieser Frage haben Erwerbslose bereits seit Jahren zu kämpfen - und sei es allein ein leeres vergessenes Konto mit Freistellungsauftrag, wodurch die Zahl der beim Arbeitsamt angegebenen nicht mehr stimmt, was zu größerem Ärger mit dem Amte führt.

GK f. d. Red.

 

 
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