Oldenburger STACHEL Nr. 234 / Ausgabe 5/02      Seite 14
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Hausverbot für falschgeparkte Autos

Wichtige Parkflächen für Mobilitätsbeeinträchtigte

Um es gleich vorweg zu schreiben: Die meisten Menschen in der Universität halten sich an die wesentlichen Regeln beim Umgang miteinander. Die Falschparker sind wenige, und meistens sind es immer wieder die gleichen Personen, die unberechtigt die Sondernutzungsflächen für Mobilitätsbeeinträchtigte mit ihren Miefquirlen blockieren - sei dies auf der jeweiligen Fläche oder die Durchfahrt davor. Doch leider geschieht dies nicht selten.

Dabei beweisen sie nicht allein erhöhte Skrupellosigkeit, sondern auch ausgemachte Phantasielosigkeit. "Ich fahr' gleich wieder weg." (Wie oft gehört.) "Da sind doch noch Flächen frei." Das sind die oft gehörten Ausreden, wenn sie auf ihr Verhalten angesprochen werden. Ob diese Pappnasen auch so viel Wohlwollen aufbringen würden, wenn jemand "mal eben" vor deren privater Stellfläche parken würde, wie sie Geduld von anderen erwarten? Warum eigentlich darf eine mobilitätsbeeinträchtigte Person nicht auch "mal eben" in die Mensa? Warum werden Menschen hier behindert und gezwungen, bis die jeweiligen Parksünder ihren Kaffee geschlabbert haben?

Frei ist nicht frei

Was diese sozial beeinträchtigten Personen eint: Der Mangel an Kenntissen. Die wenigen Sondernutzungsflächen sind zum Beispiel oft nicht ausreichend, wenn Gruppen aus Heimen kommen, um das Schwimmbad zu nutzen. Was eben noch geradezu frech fett frei aussah, kann für eine anreisende Behinderten-Sportgruppe bereits zu wenig an Parkfläche sein. Das Falschparken weitet sich in diesem Fall noch zu direkter Sabotage am Hochschulsport aus, der großes Interesse daran hat, daß diese Gruppen in die Uni kommen.

Sind die Flächen zu groß?

Eigentlich sollten die Falschparker es wissen: Wenn jemand mit einem Rolli kommt, wird freie Fläche zum Ein- und Ausladen des Gerätes benötigt. Also auch hier die dringende Bitte an alle, denen es in den Fingern juckt: Die Flächen neben den geparkten Fahrzeugen sind tabu.

Die Hausordnung gilt

und die Straßenverkehrsordnung auch. Bei den Flächen der Uni handelt es sich meistenteils um öffentlich zugängliche Flächen. Damit gilt hier auch die STVO. In der Hausordnung sind die Sonderparkflächen aufgeführt. Damit ist dieses Falschparken ein Verstoß dagegen. In der Universität wird derzeit erörtert, inwieweit mit dem Dienstrecht gegen die falschparkenden Universitätsangehörigen vorgegangen werden soll. Vielleicht gibt es ja Hausverbot für die entsprechenden KFZ. Im Rahmen des Hausrechts kann dies auch für Besucher-KFZ erlassen werden.

Gerold Korbus

 

 
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