Nr. 234 / Ausgabe 5/02 | Seite 13 | |||||
(K)ein Ende der Rasterfahndung?Studierendenvertretungen fordern sofortigen Stopp der Rasterfahndung des BKA Im Rahmen der Rasterfahndung durch das Bundeskriminalamt (BKA) zum Auffinden sog. "Schläfer", wurden bundesweit zahlreiche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zur "freiwilligen" Herausgabe personenbezogener Daten ihrer Beschäftigten und/oder KundInnen aufgefordert. Die Studierendenvertretungen kritisieren das Vorgehen des BKA aufs schärfste und fordern den sofortigen Stopp des Datenabgleichs. In einer bundesweiten Aktion haben die im Bündnis gegen Rasterfahndung zusammengeschlossenen Studierendenvertretungen nun Unternehmen angefragt, ob sie im Zusammenhang mit der Rasterfahndung Daten von MitarbeiterInnen und KundInnen an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt haben. Die Frage, ob Daten übermittelt wurden, ist für die Studierendenvertretungen von besonderem Interesse. Denn bei den vom BKA abgefragten Daten handelt es sich vermutlich weitgehend auch um Daten von Studierenden, da der Studentenstatus entscheidender Bestandteil des Fahndungskatalogs ist. Im Rahmen der bundesweiten Aktion wurden Unternehmen aus den Bereichen der Strom-, Gas- und Wasserwirtschaft, der chemischen Industrie, Reiseunternehmen, Krankenkassen und Sprach- und Flugschulen angefragt, ob sie Daten an das BKA übermittelt haben. Die Studierendenvertretungen erhoffen sich durch ihre Anfragen eine Offenlegung der z.T. illegalen Datensammlung des BKA. Sollte es eine Datenweitergabe durch eines der angefragten Unternehmen gegeben haben, wäre einmal mehr die illegale Sammelwut des BKA bestätigt. Bereits bei der Gerichtsverhandlung über die Beschwerde von zwei niedersächsischen Studenten am 11. April bestätigten die Vertreter des LKA Niedersachsen auf Anfrage, daß das BKA offensichtlich eigenmächtig Daten ermittelt. Diese eigenmächtige Datenerhebung ist nicht vom Bundeskriminalamtsgesetz gedeckt. Solche polizeiliche Tätigkeit ist aufgrund der geschichtlichen Erfahrungen dieses Landes Ländersache. Die in dem Bündnis zusammengeschlossenen Studierendenvertretungen, sowie der freie zusammenschluß von studentInnenschaften (fzs), fordern, daß sowohl die Öffentlichkeit, als auch Personen, deren Daten an das BKA übermittelt wurden, unverzüglich informiert werden. Die Daten müssen gelöscht und die Rasterfahndung gestoppt werden. Ulrike Bielefeld für den AStA der Uni Oldenburg, Tel. 0441/798-2573 (Q)
Angefragt wurden folgende Unternehmen:· Chemieunternehmen: Büsing & Fasch GmbH & Co Oldenburg, BM Chemie Oldenburg · Stromversorger: EWE AG Oldenburg, eon Netzzentrum Ems-Elbe, PreußenElektra AG Oldenburg, EWE AG Delmenhorst, Stadwerke Delmenhorst · Atomkraftwerk: AKW Unterweser · Krankenkassen: AOK Oldenburg, BEK Oldenburg, Curania BKK Oldenburg, DAK Oldenburg, HKK Oldenburg, IKK Weser-Ems, KHH Ersatzkasse, Landeskrankenhilfe V.V.AG., Techniker Krankenkasse · Flughafen/-schule: Flughafen Bremen, Flight Center Ganderkesee · Sprachschulen: Euro Schulen Oldenburg, Inlingua Oldenburg, Lindemann & Hughes, Oldenburg School of English, Goethe Institut Bremen
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