Oldenburger STACHEL Ausgabe 1/02      Seite 14
 
Inhalt dieser Ausgabe
 

Schlechter Jahresbeginn für jedes 7. Oldenburger Kind

Zum 1. Januar 2002 ist das Kindergeld für das 1. und 2. Kind um 31,20 DM auf 301,20 DM (154 Euro) erhöht worden. Aber mal wieder gehen sozialhilfebeziehende Kinder leer aus. Die Kindergelderhöhung kommt ihnen nicht zugute, da nach wie vor das Kindergeld auf die Sozialhilfe angerechnet wird. Von dieser ungerechten Regelung sind in Oldenburg 4067 sozialhilfebeziehende Kinder betroffen - das ist jedes 7. Oldenburger Kind unter 18 Jahren. (Letzte von der Stadt Oldenburg veröffentlichte Stichdatumszahlen vom 31.12.1999) Wer meint, daß die Sozialhilfe ausreicht, um Kindern faire Chancen zum Aufwachsen zu geben, sei eines besseren belehrt:

Die Sozialhilferegelsätze sind in den letzten 6 Jahren nur minimal erhöht worden:

· Für 6jährige Kinder ist der monatliche Regelsatz von 263 DM auf 281 DM gestiegen.

· Für 13jährige Kinder ist der monatliche Regelsatz von 342 DM auf 365 DM gestiegen.

Kindern steht nur ein jährliches Bekleidungsgeld (incl. Schuhe und Sportkleidung) von 450 DM zu. Jugendlichen ab 16 Jahren erhalten 490 DM:

· Zu Weihnachten müssen sich sozialhilfebeziehende Kinder und Jugendliche mit einem Weihnachtsgeschenk im Wert von 19 DM begnügen.

· Zwar wird landauf, landab die Bildungsmisere beklagt, aber trotzdem erhalten sozialhilfebeziehende Kinder noch nicht einmal eine ausreichende Schulmaterialienausstattung. Die Schulmaterialienpauschale in Niedersachsen beträgt 40 DM für ein ganzes Schuljahr, von der sämtliche Ausgaben für Hefte, Ordner, Stifte, Füller, Patronen, Bastelmaterial, Kopiergeld, Zeichenblöcke, Pinsel, Tuschkästen usw. getätigt werden soll.

Trotz dieser Situation bekommen sozialhilfebeziehende Kinder das Kindergeld nicht zusätzlich zur Sozialhilfe, sondern das Kindergeld wird von der Sozialhilfe abgezogen. Allen anderen Eltern, selbst Spitzenverdienern, steht das Kindergeld (oder die noch höhere Steuerersparnis durch die Kinderfreibeträge) zusätzlich zur Verfügung. Dabei ist das Kindergeld für das 1. Kind im Zeitraum 1996-2002 von 70 DM auf 301,20 DM gestiegen. Für das 1. Kind stehen also 231,20 DM mehr zur Verfügung - aber nur, wenn es nicht Sozialhilfe bezieht!

Noch immer gilt: Städte und Gemeinden sparen in hohem Maß auf Kosten von Kindern - auch die Stadt Oldenburg. Da die Kommunen die Sozialhilfe auszahlen, sind sie auch Nutznießer der Kindergelderhöhungen. Durch die Anrechnung des Kindergeldes auf die Sozialhilfe verringern sich nämlich die Sozialhilfeausgaben der Kommunen. So hat die Stadt Oldenburg für das Jahr 2002 durch die Kindergelderhöhung eine Einsparung von ca. 1 Million DM bei den Sozialhilfeausgaben.

Sparen auf dem Rücken
von Kindern!

Dieser Zustand kann nicht akzeptiert werden. Das erhöhte Kindergeld muß auch den sozialhilfebeziehenden Kindern zugute kommen. Denkbar wäre die Forderung nach Erhöhungen von einmaligen Beihilfen für Kinder. In der derzeitigen Haushaltslage der Stadt Oldenburg wird sich so eine Forderung aber nur durch massive Proteste durchsetzen lassen.

Informationen: ALSO, Kaiserstr. 19, Tel. 1 63 13/Donna, Bürgerstr. 39, Tel. 8 57 56

Beate Pyde

 

 
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