Oldenburger STACHEL Ausgabe 9/01      Seite 6
 
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Anbieter warnt vor (seinen) Handys

Von Handys, DECT-Schnurlostelefonen und Mobilfunkmasten gehen erhebliche gesundheitliche Risiken aus. Digitale Übertragung im Mobilfunk funktioniert mit gepulsten elektromagnetischen Feldern. Die hochfrequenten Strahlen der D- und E-Netze werden 217mal pro Sekunde unterbrochen, also mit 217 Hertz gepulst. Und genau da ist das Problem. Studien ergaben, daß gepulste Strahlen unter anderem eine Veränderung der Hirnströme, eine Beeinträchtigung der Blut-Hirn-Schranke, erhöhtes Krebsrisiko, eine schwächere Immunfunktion und Schlafstörungen verursachen.

· Prof. Leif Salford, Neurochirurg an der schwedischen Universität Lund. meint: "Unsere Forschungen zeigen, daß die Strahlung von mobilen Telefonen die Blut-Hirn-Schranke öffnet und es so vielen Giften leichter macht, in das Gehirn zu gelangen. Sezierte Rattenhirne weisen als Folge der Mobilfunkstrahlung gut sichtbare Spuren auf. Die Hirne sind übersät mit dunklen Flecken und deutlich geschädigt. Es tritt Flüssigkeit aus, verursacht eben durch diese elektromagnetische Strahlung. Medikamente und andere Schadstoffe, die sonst nicht durch diese Schranke kommen, finden jetzt den ungehinderten, direkten Weg ins Gehirn mit uneinschätzbaren Folgen." Selbst bei Leistungen, die 20.000fach unter denen eines Handys liegen, versagt die Blut-Hirn-Schranke.

· Prof. Roß Adey von der Loma-Linda-Universität, Kalifornien, sagt: "Niederfrequent gepulste Hochfrequenzstrahlung greift tief in biologische Prozesse ein. Sie schädigt das Immunsystem."

· Prof. Dr. Peter Semm forschte jahrelang für die Deutsche Telekom. Bereits 1995 stellte er fest, daß bei Bestrahlung mit gepulster Hochfrequenz (900 MHz), weit unterhalb der Grenzwerte, 60% der Nervenzellen falsch reagieren. Seine Studie verschwand unveröffentlicht in der Schublade.

· Nach einer Studie der Universität Essen aus diesem Jahr steigt der sonst so seltene Augenkrebs bei Vielhandybenutzern um 67%.

· Der australische Prof. Dr. Repacholi von der Weltgesundheitsorganisation wies bereits 1997 in einer Studie eine mindestens verdoppelte Gefahr des Entstehens von Tumoren bei Gebrauch von Handys nach. Zum gleichen Ergebnis kam eine schwedische Studie in bezug auf Gehirntumore.

· Bereits 1996 wies eine von der Telekom beauftragte Studie eines Mainzer Schlafforschungsinstituts den negativen Einfluß auf den menschlichen Schlaf nach.

· Dr. Christoph Wenzel untersuchte in einer Studie die Auswirkungen von Mobilfunk auf das Verhalten von Rindern auf 38 Bauernhöfen. "Wir haben beobachtet, daß das Wiederkäuverhalten von Rindern und auch das Liegeverhalten verändert ist und zwar bei denen, die einer Strahlung ausgesetzt sind, und wir interpretieren diese Veränderungen als chronischen Streß. Unterstützt wird diese Interpretation durch die Veränderung des Streßhormons Cortisol, das wir untersucht haben. Zum anderen haben die Kollegen in Gießen bei der Blutuntersuchung Veränderungen bei Parametern, die auf Erbgutschäden hinweisen als auch bei Parametern, die das Immunsystem betreffen, gefunden. Außerdem durch eine epidemiologische Erhebung konnten sie vermehrt Mißbildungen und Aborte bei exponierten Betrieben feststellen. Dabei hat sich eben ergeben, daß es deutliche Unterschiede zwischen stark exponierten Betrieben und eben, wenn Sie so wollen, schwach exponierten oder Kontrollbetrieben gibt."

· Handys rufen noch in einer Distanz von 20 bis 90 Metern sichtbare EEG-Veränderungen hervor.

· In einer Sendung des hessischen Rundfunks wurde eine Warnung der AOK veröffentlicht, Handys auf der Brust, besonders über dem Herzen zu tragen, da hierdurch das Herzinfarktrisiko deutlich steige.

· Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, warnte am 1.8. diesen Jahres im ZDF davor, daß "Kinder und andere sensible Gruppen wenn möglich nicht mit dem Handy telefonieren, sondern auf die bewährten Kommunikationsmittel zurückgreifen" sollten. Weiter sagte er, daß wenn er persönlich im Auto ohne spezielle Außenantenne mit dem Handy telefoniere, fühle er sich ziemlich unwohl.

Bewegt sich was?

Inzwischen räumt auch der erste Handyproduzent ein, daß Handystrahlen krank machen. NOKIA warnt davor, daß elektromagnetische Strahlen Krebs verursachen können. Die Finnen haben in den USA mehrere Patente für strahlungsarme Mobiltelefone angemeldet. Hintergrund ist eine erwartete Flut von Schadensersatzklagen erkrankter Handybenutzer. Die Stiftung Warentest befürchtet jedoch, daß hierzulande die Strahlenbelastung weiter steigen wird. Allein für den Ausbau des UMTS-Netzes würden rund 100 000 neue und strahlende Sendemasten benötigt.

Menschenschutz statt Strahlenschutz

1.) Ich habe ein Recht auf körperliche Unversehrtheit.

2.) Es muß das Vorsorgeprinzip gelten. Daß Firmen freiwillig und frühzeitig Risiken einräumten und einräumen, geschieht fast nie. Holzschutzmittel galten als unbedenklich, Pestizide sollten nie ins Grundwasser gelangen, Ledersprays, Asbest und FCKW waren einfach nützlich, bequem und gewinnbringend. Gerade warnte eine Arbeitsgruppe der Universität Zürich vor chemischen UV-Filtern (die in über der Hälfte aller Sonnencremes Verwendung finden), die hormonell wirken und z.B. Krebszellen schneller wachsen lassen. Spuren dieser UV-Filter wurden bereits in der Muttermilch und in Fischen nachgewiesen. Die Hersteller von Sonnencremes jedoch lassen vermelden, ihre Produkte seien "gesundheitlich unbedenklich". Die Liste der Substanzen und Produkte, deren Gefährlichkeit erst nach Jahren, oft erst nach Jahrzenten herauskam ist lang, sehr lang. Und fast immer mußten erst Unfälle passieren, Kranke vor Gericht ziehen und einzelne (und industrieunabhängige) Wissenschaftler sich mutig gegen Firmenlobbies stellen. Die ersten Klagen gegen Mobilfunkfirmen in den USA sind eingereicht.

3.) Ich habe ein Recht auf Widerstand nach Artikel 20, Abs. 4 des Grundgesetzes. Widerstand ist gerade dann gerechtfertigt, wenn staatliche Instanzen elementare Interessen nicht mehr schützen. Gewalt gegen Sachen kann durchaus Rechtsbruch, aber im Rahmen zivilen Ungehorsams, gerechtfertigt sein. Prof. Dr. Klaus Bosselmann, (deutscher) Direktor des Zentrums für Umweltrecht an der Universität Auckland in Neuseeland, bestätigt: "... daß begrenzte Rechtsbrüche nicht nur moralisch gerechtfertigt sind, sondern meines Erachtens auch rechtlich." Aber es muß eine klare Grenze zwischen Gewalt gegen Sachen und Gewalt gegen Personen gezogen werden.

Der nicht gerade als progressiv geltende ehemalige Bundespostminister Boetsch warnte bereits 1994: "die aufgeregte Diskussion über die Kernenergie dürfte in Relation zu dem, was uns die Mobilfunknetze noch bescheren werden, nur ein laues Lüftchen sein."

Sharky

Weitere Informationen:

· Initiative Drielaker Funkturm: Jorrit von Koehnen, Tel./Fax: 2 04 78 61

· Initiative Funkturm Ohmstede: Kerstin Alex, Tel.: 3 78 76

· Interessengemeinschaft Mobilfunk in Oldenburg (IMoO), Sprecher: Martin Scheibert, Tel.: 5 09 03 11.

· Bürgerwelle e.V., c/o Siegfried Zwerenz, Lindenweg 10, 95643 Tirschenreuth, Tel.: 0 96 31/79 57 36, Fax: 0 96 31/79 57 34, http://www.buergerwelle.de

· http://www.oekotest.de

 

 
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