Ausgabe 5/01 | Seite 12 | |||||
Reise ans Ende der Demokratie?!
Castortransport und GrundrechteWas bei dem Rummel um den Castortransport nach Gorleben und diejenigen in die Wiederaufarbeitungsanlagen La Hague und Sellafield im Hintergrund bleibt, ist die Wahrnehmung und Auseinandersetzung mit einer immer deutlicher beobachtbaren Aushebelung von demokratischen Grundrechten und systematischen Unverhältnismäßigkeiten im Vorgehen der Polizei.
Bevölkerung unter BelagerungszustandDaß bei Castortransporten mit den "anreisenden Chaoten" erfahrungsgemäß nicht gerade sanft umgegangen wird, ist allgemein bekannt. Und schlimm genug. Eher neu ist die Tendenz, staatlich polizeiliche Repressionsmaßnahmen und die Mißachtung verfassungsmäßig garantierter Grundrechte auch auf die ortsansäßige "Normal"-Bevölkerung auszuweiten. Bereits Wochen vor dem Transport und damit zeitlich vor Geltung der Versammlungsverbote wurden Grundrechte wie Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit und Freiheit vor staatlicher Bespitzelung außer Kraft gesetzt: Weitab von der Transportstrecke waren BürgerInnen im Landkreis Lüchow-Dannenberg ständiger Beobachtung, Straßenkontrollen, Fahrzeugdurchsuchungen und permanentem (auch nächtlichem) Hubschrauberlärm ausgesetzt. In einigen Gebieten war die Zufahrt zu Ortschaften nur mit Passierschein möglich. AnwohnerInnen wurden z.T. genötigt, ihre Autos außerhalb des Ortes zu parken. In Hitzacker wurden Schultaschen von minderjährigen SchülerInnen durchsucht. Gorlebener BürgerInnen berichteten, wie sie beim Einkauf kontrolliert und grundlos aufgehalten wurden. Eine besonders drastische Form der Beschränkung der Freizügigkeit war u.a. das Verbot mehr als zwei Gäste (privat!) zu beherbergen (unter Androhung von Hausdurchsuchung). Vom Bundesverfassungsgericht, das in einer Eilentscheidung zur Rechtmäßigkeit der weiträumigen langdauernden Versammlungsverbote Stellung nehmen sollte, war inhaltlich zur Rechtsmäßigkeit nichts zu erfahren. Im "polizeilichen Notstand" müßten jedoch auch friedliche BürgerInnen, sog. "Nichtstörer", Beschränkungen ihrer Freiheitsrechte hinnehmen. Das BVG beschränkte zwar in seiner Entscheidung die Aussetzung der Grundrechte auf den engen Bereich des "Transportkorridors", sprich die Verbotszone 50m links und rechts der Strecke. Faktisch wurde dieser "polizeiliche Notstand" von den Einsatzkräften aber rechtswidrig ausgedehnt auf einen 5 km Radius um die Transportstrecke. Bemerkenswert ist sowieso, daß trotz des Einsatzes von mindestens 30.000 PolizistInnen für einen rein privatnützigen (der Atomwirtschaft nützigen) Transport der "polizeiliche Notstand" ausgerufen werden muß! Schon allein diese Tatsache zeigt, daß die Durchführung von Castortransporten und das Festhalten an der Atomenergie an sich undemokratisch ist, da es gegen den Willen breiter Bevölkerungsteile geschieht und nur mit Hilfe von Zwangsmitteln möglich ist. Zu dem von oben verordneten Druck kamen (so unglaubliche wie absurde) Einschüchterungsaktionen einzelner Polizeieinheiten, wie z.B. bei einem an der Transportstrecke gelegenen Kinderspielplatz, der etwa eine Woche vor dem Transport von einem Einsatzkommando gestürmt wurde. Die spielenden Kinder wurden mit der Drohung "Wenn ihr hier nochmal spielt kommt ihr ins Kindergefängnis" vertrieben - und nicht unwahrscheinlich, daß auch ihr "Vertrauen in den freiheitlichen Rechtsstaat" etwas gelitten hat... Im gleichen Fahrwasser sind auch Aktionen zu sehen, wie sie z.B. beim (abgeblasenen) Castortransport aus Philippsburg im November 2000 veranstaltet wurden: Dort wurde die Bevölkerung mittels Postwurfsendung vor den "anreisenden Chaoten" gewarnt, der Protest mit falschen Behauptungen verleumdet und kriminalisiert und jede Form der Unterstützung schlichtweg für "strafbar" erklärt. Juristisch zwar ohne jegliche Grundlage, und auch an sich nichts Neues... aber die Dreistigkeit ist doch erstaunlich.
Vorgehen gegen DemonstrantInnenVon neuer Qualität waren auch die polizeilichen/richterlichen Angriffe gegen die öffentliche Infrastruktur im Allgemeinen, und die des Widerstands im besonderen. Zumindest in Dannenberg wurde am Mittwochabend das Mobilfunknetz lahmgelegt. "Um die Demonstranten nicht zur Ruhe kommen zu lassen" wurden fast sämtliche Widerstandscamps verboten und geräumt, woraufhin ein paar tausend zwangsweise obdachlos gemachte Menschen bei Minusgraden im Freien schlafen und leben mußten. Ähnliches war auch bereits im Herbst 2000 in Philippsburg zu beobachten, wo von der Polizei kompromißlos sämtliche "zivile Infrastruktur" wie Dixie-Klos, Zelte, mobile Küchen und sogar Sanimaterial beschlagnahmt worden war. Die angekündigte Deeskalationsstrategie beschränkte sich also im wesentlichen darauf, den Demonstrierenden gar nicht erst die Möglichkeit zur Organisation zu lassen. Genehmigte Infopunkte wurden bedrängt, umstellt oder sogar gestürmt, korrekte Anmeldungen bei Ordnungsämtern ignoriert, ganze Landstriche abgesperrt,...! Um das Recht auf Demonstration, Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrnehmen zu können, bedarf es der nötigen Hilfsmittel, Versorgungs- und Kommunikationsmöglichkeiten. Durch die Zerschlagung genau dieser Strukturen und die offenbar angestrebte Zermürbung der Demonstrierenden wurde massiv gegen Sinn und Zweck des Versammlungsrechtes verstoßen. Laut Ermittlungsausschuß wurden im Wendland mindestens 1500 Personen in Gewahrsam genommen, davon etliche in sogenannten "Verbringungsgewahrsam". Was soviel heißt, wie die Festgenommenen mehrere Stunden in Bussen oder Sonderzügen der Bahn warten zu lassen und sie schließlich mitten in der Nacht irgendwo weit entfernt auszusetzen. (Teilweise wurden Leute dabei fast 100km weit weg, und nicht nur über die Landkreis- sondern auch über die Bundeslandgrenze gebracht.) Abgesehen davon, daß der Polizei hier der Vorwurf der Verletzung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit gemacht werden könnte, kommt hinzu, daß den Betroffenen damit auch das Recht auf richterliche Überprüfung der Freiheitsberaubung verweigert wurde.
Information War: Mythen, Medien und InszenierungGrundtenor der Berichterstattung war der "Bürgerkrieg" zwischen DemonstrantInnen und Staatsmacht. Die einen wurden als ebenso stereotype Symbolfiguren präsentiert wie die anderen. Grünweiße Uniformen gegen schwarzvermummte Uniformen, oder wahlweise: "weinende resignierte Bürger" contra "erschöpfte Ordnungshüter". Soldatisches Prinzip: Gekämpft wurde um Sieg oder Niederlage, Triumpf oder Schmach. Die kleinen Schachfiguren im großen bösen Spiel wurden gegeneinander ausgespielt. Wer war denn nun "menschenunwürdiger" untergebracht? Wer hatte die größeren Strapazen zu erleiden? Wer waren denn die Guten und wer die Bösen? Auch die Polizei hat kapiert, daß der Konflikt um die Castortransporte nicht auf Schiene und Straße entschieden wird, sondern in den Köpfen der öffentlichen Meinung. Bereits im Vorfeld des Transportes wurde mit breitangelegten Anzeigen- und Plakatkampagnen ("Protest ja, Gewalt nein"), mit sog. Konfliktmanagern (die an den nötigen Stellen praktisch nie zu erreichen, und wenn dann polizei-parteiisch waren) und einem vielgepriesenen Deeskalationskonzept versucht, das in Puncto Castortransporten angekratzte Image der Polizei aufzupolieren und den Widerstand zu spalten. Die Regierung und viele Medien bemühten sich, der Öffentlichkeit besonders einen (altbekannten) Mythos zu verkaufen, um den Widerstand zu diskreditieren und zu verhindern, daß der angebliche Ausstiegskonsens als das diskutiert wird, was er eigentlich sein sollte. Der Gewaltmythos: Wenn die Polizei friedliche SitzblockiererInnen mit Schlagstöcken verprügelt, dann heißt das in der Presse "erbitterte Auseinandersetzungen"; und gewaltfreie Ankettaktionen werden als "schwerste Straftaten" mit Verbrechen wie Mord oder Vergewaltigung auf eine Stufe gestellt, dabei sind gerade diese Aktionen das nicht: Weder waren der allgemeine Zugverkehr noch der Castorzug konkret jemals gefährdet gewesen. Die AktivistInnen setzten lediglich den eigenen Körper ein, ohne die Schienen selbst anzugreifen.
Der Castorwiderstand ist Indikator für den Zustand der DemokratieDaß dem Widerstand nicht darum geht, einen "Bürgerkrieg" vom Zaun zu brechen, ist eindeutig. Doch auch im Interesse der Polizei und Politik kann und darf dies nicht sein. Es stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der polizeilichen Mittel. Also eine, wenn nicht gar die Grundfrage von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Tatsächlich wird z.B. von Seiten der Polizeigewerkschaft die Forderung laut, das gesellschaftsspaltende Thema Atomenergie endlich mit politischen Mitteln zu bearbeiten, statt mit systematischer Verleumdung, Kriminalisierung, brachialer Gewalt und Aushöhlung von Grundrechten. Es geht auch um eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung über den Umgang mit technischen Neuerungen und "Fortschritt", über die Möglichkeiten der Mitgestaltung der Verhältnisse, durch die Menschen, die in ihnen leben (müssen). juLa
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