Oldenburger STACHEL Ausgabe 3/01      Seite 1
 
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Vergewaltigte in Abschiebehaft

Am Samstag dem 10. März "befreite" die Polizei eine rumänische Frau aus einer in Nadorst gelegenen Wohnung, in welcher diese eigenen Angaben zufolge festgehalten und über einen längeren Zeitraum mehrfach vergewaltigt worden war, und brachte sie noch am selben Tag nach Hannover in Abschiebehaft. Der Frau wird der Vorwurf gemacht, sich illegal in der Bundesrepublik aufzuhalten. Der mutmaßliche Vergewaltiger wurde ebenfalls noch am selben Tag dem Haftrichter vorgeführt.

Auf die Anfrage des Stachel, wie es angehen könne, daß die Frau, die Opfer und wichtigste Zeugin in dem nun ja anstehenden Ermittlungsverfahren ist, abgeschoben wird, antwortete ein Angehöriger des "die Sache" (Wortlaut Polizei) bearbeitenden ersten Polizeireviers: "Ihre Aussage hat sie ja gemacht", und ergänzte auf Nachfrage, daß man sie zum Prozeß ja wieder vorladen könne. Zeugenvorladungen würden auch nach Rumänien zugestellt. Soweit der Beamte wußte, hatte die Rumänin bevor sie ins Abschiebegefängnis Hannover gebracht wurde keine Gelegenheit mit einem/r ÄrztIn oder TherapeutIn zu sprechen. Das wäre seiner Meinung nach aber auch kaum sinnvoll gewesen, da die Frau "der deutschen Sprache kaum mächtig" sei. Außerdem habe sie nicht von sich aus nach ärztlichem oder therapeutischem Beistand verlangt.

Daß die Frau in einer solchen Situation nicht ausdrücklich auf ärztlichen und therapeutischen Beistand besteht ist klar. Trotzdem gibt es wohl kaum jemanden, der ihn dringender bräuchte, als sie. Und wenn es möglich ist, eine Zeugenaussage zu machen, ist auch eine ärztliche Untersuchung möglich. Bei der Suche nach eineR TherapeutIn, der/die Rumänisch spricht, hätten Flüchtlingsgruppen oder das Frauenhaus sicher gerne geholfen. Polizei und Behörden scheinen die Frau als Täterin, nicht als Opfer zu betrachten. Schuldig eines Verbrechens, mindestens so verwerflich wie Vergewaltigung oder Freiheitsberaubung: sich illegal in der BRD aufzuhalten. (Sonst könnte ja Jede herkommen, um sich hier einsperren und vergewaltigen lassen! - d. T.) Daß Artikel eins des Grundgesetzes, "Die Würde des Menschen ist unantastbar Ä...Ü", sich auch auf Menschen ohne deutschen Paß haben bezieht, scheint ihnen ebensowenig in den Sinn zu kommen, wie daß die Frau schon bevor sie in Abschiebehaft kam Opfer der rassistischen deutschen AusländerInnenpolitik wurde. Durch ihre Rechtlosigkeit als Illegalisierte wurde sie auch wehrlos. Sie konnte weder fliehen, noch ihren Vergewaltiger anzeigen, da Gefängnis und Abschiebung nach Rumänien drohten.

 

 
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