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Aktionsrahmen der Friedensbewegung
für das Jahr 2000Der Bundesausschuß des Friedensratschlags beschloß im Dezember 1999 einen Aktionsrahmen, dessen wesentliche punkte im folgenden aufgeführt seien.#^ql Der unter aktiver Beteiligung der BRD geführte NATO-Krieg gegen Jugoslawien ist ein Präzedenzfall selbstautorisierter Gewaltanwendung und der Mißachtung des internationalen Rechts. Die Kriegsführung gilt der NATO als vorbildlich und als Probelauf für folgende Kriege der NOT und der Europäischen Union, die künftig auch ohne die USA militärisch intervenieren will. Diese Militarisierung der Außenpolitik hat unausweilich eine weltweite Aufrstung zur Folge. Außerdem werden damit jene Kräfte ermutigt, die ihre zwischen- oder innerstaatlichen Konflikte mit militärischer Gewalt, mit der Faust austragen. Der Krieg in Tschtschenien ist nur ein Beispiell in dieser unheilvollen Entwicklung. 1.Mit der Abrüstung ernst machen Der Umbau der Bundeswehr ist im vollen Gang. Die Strategie der Landesverteidigung wird durch eine weltweite Interventions-Strategie ersetzt. Eine verschärfte Weltmarktkonkurren z verlangt eine europäische schnelle Eingreiftruppe mit 60.000 Soldaten. Herstellung und Nutzung modernster neuer Einsatzwaffen, die für eine solche Kriegsführung notwendig sind verschlingen hunderte von Milliarden an Hasuhaltsgeldern. Dies in einer Zeit, in der der Bevölkerung ein verschärfter Sparkus auferlegt wird. Einige wesentliche Forderungen zur Abrüstung sind die klare Ablehnung einer neuen Aufrüstungsrunde der Bundeswehr, die Auflösung der Krisenreaktionskräfte (KRK und des Kommandos Spezialkräfte (KSK, die Auflösung der `Verteidigungspolitischen leitlinien` von 1992, eine drastische Truppenreduzierung (keine Ausweitung durch Einbezug der Frauen>, jegliches Verbot von Waffenexporten.
2.Atomwaffen abschaffenIn April/Mai 2000 findet die nächste Überprüfungskonferenz für den Atomwaffensperr vertrag statt.Ziel muß die Abschaffung aller Atomwaffen sein. Im einzelnen müssen u.a. folgende Forderungen erhoben werden: Erfüllung der Verpflichtungen der Unterzeichnerstaaaten des Atomwaffenspeervert rages, Beitritt alleAtomwaffenstaaten zum Atomwaffensperrvertrag, keine Aushöhlung des ABM-Vertrages, Abzug sämtlicher Atomwaffen von deutschem Boden, Verzicht der Bundesrepublik auf eine nuklare Teilhabe.
3. Anklage gegen die NATONch dem Verursacherprinzip sind die NATO- Staaten für die gewaltigen Schäden in Jugoslawien verantwortlich. Sie haben daher auch die Kosten für den Wiederaufbau des Landes zu tragen. Die Kosten für die Wiederaufbauhilfe, die die BRD dabeinzu entrichten hat, sind aus dem Verteidigungseta t zu zahlen.
4. Zivile Alternativen stärkenZivile Konfliktbearbeitung muß alle Bereiche der Politik durchdringen. Sensibilisierung, Veränderung der wahrnehmung und Kenntnis der Möglichkeiten ziviler Konfliktberatung sind notwendig. Zivile Friedensdienste dürfen nicht als Alibi mißbraucht werden. Zivile Frieens- und Konflikforschung darf jedoch nicht in der Forschungs- und Entwicklungspoli tik versteckt bleiben. Die Strukturen und Maßnahmen der OSZE müssen gstärkt werden.
5. Aktivitäten der FriedensbewegungDas Jahr 2000 wurde von der UNO zum Jahr der Kultur des Friedens erklärt worden. Neben der Unterstützung einer Vielzahl dafür geplanter friedenspädagogischer Initiativen, die dazu in Kindergärten, Schulen und Universitäten durchgeführt werden, der Unterstützung des Aufrufs der Friedensnobelpreisträger empfiehlt der Friedensratschlag folgende Aktionen: Verstärkung der Kapangne `Keine Panzer für die Türkei`, Aufklärung über den Bombenkrieg Rußlands gegen die tschetschenisc he Bevölkerung, zum 27.Januar, dem Befreiungstag von Auschwitz, Aufklärung über die Verbrechen der Wehrmacht und über die Traditionspflege in der Bundeswehr. ostermärsche soll es natürlich ebenso wieder geben wie am 6.August Gedenkveranstaltung en zum Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Hiroshima und Veranstaltungen und Aktionen gegen die Militarisierung der deutschen Außenpolitik. Impressum Diese Veröffentlichung unterliegt dem Impressum des Oldenburger Stachel. Differenzen zur gedruckten Fassung sind nicht auszuschließen. Nachdruck nur mit Quellenangabe, Belegexemplar erbeten.
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