Oldenburger STACHEL Ausgabe 9/00      Seite 2
 
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Chef im Schafspelz

Fernsehfirma Knop zahlt 11 Monate keine Ausbildungsvergütung

Im Juli wurde in öffentlicher Verhandlung vor dem Arbeitsgericht bestätigt, was kaum jemand für möglich hält: In Oldenburg wurde einem Auszubildenden während seiner bis dahin elf Monate währenden Ausbildung keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Um seine Berufsausbildung nicht zu gefährden, hatte der Auszubildende lange Geduld gezeigt. Als jedoch zudem das Betriebsklima absolut gefror - er war der einzige Angestellte der Firma - kündigte er fristlos und erhob Klage auf Zahlung vor dem Arbeitsgericht.

Firmeninhaber Gerhard Knop bestätigte vor dem Gericht, daß die Forderung zurecht bestünde. So wurden bei einer Forderung von annähernd 7000 DM lediglich 100 DM in bar und eine alte Glotze, die noch einen Wert von 250 DM gehabt haben soll, verrechnet. Peinlicherweise verging die meiste Zeit des Termins mit einer Erklärung von Gerhard Knop, es sei lediglich deshalb zur Eskalation gekommen, weil der Auszubildende das Berichtsheft nicht geführt habe. Der Vater des Auszubildenden erklärte dem STACHEL gegenüber, daß Gerhard Knop dieses hätte zur Verfügung stellen müssen. Doch erst nach sechs Monaten hätte sein Sohn das Heft in den Händen gehabt.

Die mit dem gerichtlichen Vergleich eingegangene Zahlungsverpflichtung hat Gerhard Knop nicht eingehalten. Dies war auch nicht zu erwarten, da er durch Ableistung einer Eidesstattlichen Versicherung bereits seit längerem in das Öffentliche Schuldnerverzeichnis Oldenburgs eingetragen ist. Derzeit wird die Zwangsvollstreckung betrieben. Aus den vorgenannten Gründen kann sich der Auszubildende nicht viele Hoffnungen auf seine vorenthaltene Ausbildungsvergütung machen.

Es ist nicht zu vermuten, daß Gerhard Knop von Gewissensbissen getrieben wird. Er wurde zwecks Klärung der Angelegenheit von einem Mitarbeiter der Handwerkskammer aufgesucht. Auf die Vorhaltung, er habe 11 Monate kein Gehalt gezahlt, soll er erbost reagiert haben: Unverschämtheit, 11 Monate, das waren doch nur (!) 10 Monate!

Ist das nur ein Einzelfall?

Wenn die an diesem Vorgang beteiligten Behörden gefragt werden, heißt es so unschön, das sei ein Einzelfall. Doch wie kann dies bei dem konsequent fortgesetzten Verhalten der Firma Knop behauptet werden. Um es vorsichtig auszudrücken: Es gab in Oldenburg bereits viele Standorte dieser Firma. Vielen sind die verschuldete Situation und das finanzielle Gebahren bekannt. Selbst den Akten des Arbeitsamtes ist seit Jahren zu entnehmen, daß die Firma pleite ist. Dort steht unter anderem zu lesen, daß anfang 1996 der Konkurs mangels Masse abgelehnt wurde.

Ausbeutung von Auszubildenden

Bereits Ende der achtziger kam es zur Untersagung der Ausbildungstätigkeit für Gerhard Knop. Er hatte einen Auszubildenden mit ausbildungsfremden Tätigkeiten beauftragt und bei der von ihm zu zahlenden Ausbildungsvergütung stimmte etwas nicht. Der Vater des Auszubildenden setzte durch, daß dies so nicht mehr weiter gehen konnte.

Doch Gerhard Knop stellte auch ohne Berechtigung zur Ausbildung eine junge Auszubildende ein. Als diese sich zur Zwischenprüfung bei der Handwerkskammer anmeldete, flog der Schwindel auf.

Das ist Untreue!

Später gab es einen großen Knall, als er seiner Gesellin zwar die Vermögenswirksamen Leistungen vom Lohn abzog, diese jedoch "vergaß", auf das angegebene Konto zu überweisen. Solches Verhalten ist eine eindeutig strafbare Handlung. Jedoch hatte er wieder einmal Glück. Denn die Frau hatte Mitleid mit ihm und wollte lieber die vorenthaltenen Bezüge bekommen. Hier jedoch mußte sie erfahren, daß ein Herr Knop gründlich nicht zahlt. Die Hoffnung, daß die Vermögenswirksamen Leistungen als Lohn anzusehen seien und deshalb in dem Konkursverfahren vorrangig auszuzahlen seien, zerschlug sich. Die Banken bekamen ihre Forderungen erfüllt, die kleinen Gläubiger warten seit vielen Jahren auf ihr Geld.

Gibt es ein Ende dieses Schreckens?

Da gibt es eine Werkstatt, die als unsicher zu bezeichnen ist. Die Geräte dort sind im wesentlichen alt und schrottig. ArbeitsnehmerInnen arbeiten dort ohne Lohn. Sie werden teilweise zudem schlecht behandelt. Dies wurde der Handwerkskammer schriftlich und mündlich mitgeteilt. Dennoch wurde von dort erwartet, daß die ehemaligen Mitarbeiter Anträge beim Ordnungsamt der Stadt Oldenburg stellen. Muß mensch in diesem Staat alles selbst machen? Gibt es nicht nur im Wilden Osten, sondern auch im Goldenen Westen im entsprechend eingefärbten Handwerk nichts mehr, was früher als Fürsorgepflicht der Institutionen bezeichnet wurde? Warten wir also ab, bis der nächste Auszubildende fertig gemacht wird oder die nächste Praktikantin ohne Perspektive dort ihre Zeit fristen darf...?

Gerold Korbus

 

 
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